Unter Beschluss - Der VDIV NRW Podcast

Versicherungsfragen: BGH-Entscheidungen im Fokus

Michael de Iaco & Swen Jansen

Versicherungsfragen bringen Eigentümer und Verwalter immer wieder ins Grübeln - besonders dann, wenn sich durch neue Gerichtsurteile plötzlich Spielregeln ändern.

In dieser Folge spricht Michael De Iaco, Vorstandsvorsitzender des VDIV NRW, mit Frank Nußbaum LL.M., Prokurist bei Pantaenius Versicherungsmakler GmbH mit über 35 Jahren Erfahrung in der Versicherungsbranche. Gemeinsam mit Kay Hildebrandt baute er ab 2008 den Kundenbestand in Nordrhein-Westfalen auf und leitet heute die Pantaenius Niederlassung Düsseldorf. 

Sie sprechen über aktuelle BGH-Entscheidungen, die ganz konkrete Auswirkungen auf Versicherungsschutz, Pflichten und Risiken in der Immobilienpraxis haben.

Darum geht’s:

  • Selbstbehalte in der Wohngebäudeversicherung: Warum sie immer wichtiger werden – vor allem bei Mietshäusern
  • Steigende Prämien: Wie Eigentümer und Verwalter mit Selbstbehalten Kosten dämpfen können
  • Überraschende Rechtsprechung: Verkäufer müssen Käufer nicht über fehlenden Versicherungsschutz informieren – ein Risiko für unerfahrene Käufer
  • Leerstand & Versicherung: Strenge Obliegenheitspflichten – wöchentliche Kontrollen, besondere Wintermaßnahmen
  • Die berüchtigte „Fugenentscheidung“ des BGH: Welche Schäden jetzt plötzlich nicht mehr versichert sind – und wie unterschiedlich Versicherer damit umgehen

Es geht um praktische Tipps für den Alltag in der Immobilienverwaltung – vom optimalen Umgang mit Versicherern bis zur Risikoprävention bei Leerstand.

Speaker 1:

Herzlich willkommen. Mein Name ist Michael Diaco, vorstandsvorsitzender des VDIV NRW, aber in erster Linie leidenschaftlicher Verwalter. Ein Verwalter, der Lust auf seinen Job hat. Unser heutiges Thema interessante BGH-Entscheidungen zu dem Thema Versicherungen. Unser heutiger Gast ist, den wir schon vor einigen Wochen hatten, frank Nussbaum von der Panthenius, prokurist bei der Panthenius Panthenius ist ein Makler, der über 60 Mitarbeiter hat, die im bogenwirtschaftlichen Bereich arbeiten, und ich hoffe, der mir heute gute Auskünfte geben kann zu den Entscheidungen. Herzlich willkommen, frank.

Speaker 2:

Michael, herzlichen Dank für die Einladung und viele Grüße draußen. Früher hat man gesagt, in den Äther, ich sage mal, ins Netz.

Speaker 1:

Unser gemeinsames Geheimnis kennen die alle nicht die Zuhörer. Wir kommen beide aus Wuppertal, Also wir sitzen jetzt auch in Wuppertal, und die erste Stunde wir wollten uns eigentlich so ein bisschen drauf einstimmen, wie wir das heute machen. Das haben wir dann nicht so richtig getan, aber wir haben viel über Wuppertal geredet.

Speaker 2:

Ja, man versucht ja immer dann, wenn man Wuppertaler ist und wenn man groß aufgewachsen ist, hier dann auch Verbindungen herzustellen, und das ging eigentlich relativ schnell über gemeinschaftliche Bekannte oder Wohnorte. Und du sitzt ja unten auch in Wuppertal. Ich habe ja auch in Wuppertal meine Ausbildung damals auch zum Versicherungskaufmann hier beim Gerling-Konzern am Hofkamp gemacht.

Speaker 1:

Wunderbar Legen wir los. Wir hatten uns eine Entscheidung rausgesucht. Da ging es um das Thema Selbstbehalt. Das war eine Entscheidung aus 2022 vom BGH. Und dann ging es eben darum wie hat die Wohnungseigentümergemeinschaft den Selbstbehalt zu verteilen? Und grundsätzlich ist es so, dass es nach dem gesetzlichen oder vereinbarten Umlageschlüssel zu verteilen ist. Aber das ist jetzt für uns in erster Linie gar nicht so interessant. Wir hatten die letzte Folge aufgehört mit dem Selbstbehalt. Deswegen hatte ich dieses Urteil da reingeholt, weil ich das ein ganz wichtiges Thema finde. Wird der Selbstbehalt in den nächsten Jahren mehr oder weniger werden, oder was hältst du persönlich von einem Selbstbehalt?

Speaker 2:

Persönlich sehe ich den Selbstbehalt als positiv, weil er auch den Hauseigentümer, die Eigentümergemeinschaft davor selber so ein bisschen schützt, auch jeden Kleinstschaden einzureichen. Das bedeutet im Grunde genommen, er hat vertragliche Ansprüche. auch bei der Abschlussverstopfung hat er Ansprüche, auch aus dem Versicherungsvertrag, wenn der Versicherungsvertrag natürlich entsprechend ausgestaltet ist. Aber die Frage ist, ob er das unbedingt einreichen muss. Und wenn er sich die Frage selber stellt, ob er unbedingt diese Kleinstschäden einreichen muss, dann stellt sich auch immer die Frage nach dem Selbstbehalt.

Speaker 2:

Als Ergebnis würde ich schon sehen, dass gerade auch bei Mietzinshäusern der Selbstbehalt durchaus zukünftig auch noch verstärkt hinzugezogen wird. Bei vermieteten Eigentumswohnungen, wo es auch auf Renditegesichtspunkten primär ankommt, wird man sicherlich wahrscheinlich versuchen, auch das zu verhindern. Es lässt sich aber nicht verhindern, ab einer bestimmten Schadengrößenordnung Schadenquote, wenn man das auch noch so ausführen würde. Schadenquote bedeutet im Grunde genommen bei einem Haus die eingezahlte Nettoprämie plus mögliche Schaden, die eingezahlte Nettoprämie im Verhältnis zu den Schadenauszahlungen und möglichen Reserven. Reserven sind also im Grunde Ansprüche, die da sind, aber noch nicht durch Handwerker behoben worden sind. Und wenn man sich diese Quoten auch anguckt, dann sieht man auch, wo die Reise hingeht, und das kann man im Grunde genommen dann auch verhindern, indem man Selbstbehalte da berücksichtigt.

Speaker 1:

Wir selber kriegen ja einmal im Jahr solche Auswertungen und können das selbst nachvollziehen. Da hat eine Veränderung stattgefunden. Also, die Margen werden da geringer, und teilweise ist es gar nicht anders, mehr zu vertreten, als selbstbehaltet zu machen. Ich frage mich nur insbesondere wir vertreten zwar in erster Linie die Wohnungseigentümer, aber wir haben natürlich auch Mietverwaltung, machen sehr viele Mieter. Was da passiert, an Nebenkosten, ist schon nicht unerheblich. Und gerade in den letzten Jahren sind die Versicherungsbeiträge ja hochgekommen, sehr hoch geworden. Da ist die Frage wie lange ist das auch noch wirtschaftlich zu verkraften? Wir reden ja nicht umsonst von der zweiten Miete. Hat man dann eine Chance, dass sich dann in den nächsten Jahren was ändern wird, weil man vielleicht Leistungen rausnimmt, leistungen innerhalb der Wohngebäudeversicherung verändert?

Speaker 2:

Also, es ging seit 1995 mit der Leistungszusage der Versicherer nur noch bergauf. Also in den 2000er-Jahren gab es mal dann die Tendenz, hier Abwasserrohre rauszunehmen, weil das enorme Kosten verursachten. Die sind mittlerweile zum großen Teil bei normal bis guten Verträgen auch wieder mit berücksichtigt, aber ansonsten ist von dem Deckungsumfang ist das gewaltig geworden. Also, das Leistungsversprechen der Versicherer im Verhältnis auch zu der Prämie ist aus meiner Sicht eigentlich viel besser geworden als noch in den 90er Jahren. Also früher war nicht alles besser, das ist deutlich besser geworden.

Speaker 2:

Die Problematik entsteht immer nur dann, wenn ich an einem einen Objekt oder in der Gesamtbetrachtung mehr Schäden, also mehr Kosten für die Versicherungsgesellschaften verursache, als ich selber am Prämie zahle. Das kann mal durch einen Großschaden passieren, aber wenn das über einen längeren Zeitraum durch verschiedenste Schäden passiert, ist das für die Versicherungsgesellschaften nicht mehr kaufmännisch tragbar, und dann erhöhen sich die Versicherungskosten, und dadurch erhöhen sich dann auch für den Mieter. Diese Umlagen, und diese Umlangerhöhung kann man eigentlich nur dann auch noch vertretbar halten, wenn man dort entsprechend Selbstbehaltslösungen einbaut, um diese Versicherungskosten zu reduzieren. Und dann ist natürlich die Problematik die Mieter kann ich an den Selbstbehalten ja wohl nicht beteiligen, und das im Grunde muss dann der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft dann selber tragen.

Speaker 1:

Insofern wäre es ja sogar gut, zumindest aus ja der Ursprung. Wir wollen ja die Existenzen sichern und nicht den tropfenden Wasserhahn bezahlen müssen. Ist es dann nicht gescheiter, jetzt einfach zu sagen wir machen jetzt einen Brand, wir machen jetzt den Wasserschaden, wir haben vier Gruppen oder drei Gruppen vielleicht reduziert man das noch, die bezahlen wir, dann ist es für uns auch noch finanzierbar. Drei Gruppen vielleicht reduziert man das noch, die bezahlen wir, dann ist es für uns auch noch finanzierbar. Weil ich habe immer das Gefühl, dass sonst irgendwann mal gesagt wird und ist ja auch so viele Versicherungsgesellschaften bieten ja gar keine Wohngebäudeversicherung mehr an, die gehen ja aus diesem Markt raus Haben wir zu befürchten, dass wir irgendwann nicht mehr versicherbar sind, also die Wohnungseigentümer, die Objekte nicht mehr versicherbar?

Speaker 2:

sind. Das glaube ich auch nicht, das wird nicht so kommen. Tatsächlich aber trennen sich viele Gesellschaften im Grunde genommen auch von dem Hausverwaltergeschäft wegen der günstigen Prämien, die die Hausverwalter auch verhandeln, im Grunde genommen oder auch über den Versicherungsmakler auch verhandeln, aber dann im Verhältnis zu den gestiegenen Schadenkosten. Back to the Roots finde ich eigentlich ein ganz interessanter Gedanke, den du gerade so gedacht hast, weil ich bin mittlerweile oder in den letzten 5 oder 10 Jahren darüber zu übergegangen und gesagt hier haben sie vertragliche Ansprüche drauf, aber gucken Sie bitte, ob Sie die wirklich alle in Anspruch nehmen wollen, weil spätestens am dritten Schaden haben wir hier ein gemeinschaftliches Problem, sie dann noch bei einer Gesellschaft zu vernünftigen Preisen unterzukriegen. Das bedeutet also auch für die Eigentümergemeinschaft, für mich, für die Mieter, wirklich sensibel mit diesem Thema Versicherung umzugehen, auch wenn man vertragliche Ansprüche darauf hat.

Speaker 1:

Wir hören da sogar vereinzelt Stimmen, die dann sagen no-transcript, obwohl es mich immer sehr beschäftigt. Ich bin gespannt, was da kommt. Ich habe ein interessantes Urteil gelesen. Eigentlich war ich entsetzt und habe so gedacht, ich kannte es nicht. Das kann gar nicht sein. Das ist auch eine BGH-Entscheidung aus 2020, wo man dann gesagt hat, dass grundsätzlich der Verkäufer den Käufer nicht darüber unterrichten muss, dass keine Wohngebäudeversicherung besteht. Was sagst du?

Speaker 2:

dazu. Ja. Also, ich konnte das Urteil so auch nicht, Und ich habe das auch dreimal gelesen, weil ich konnte das gar nicht mir vorstellen. Weil der BGH eigentlich schon sehr gut eigentlich auch so auf das Volk schaut und auch die Dinge des normalen, nicht versicherungstechnischen Kunden auch berücksichtigt. Oftmals vielleicht noch zu den BGH-Entscheidungen generell oftmals benutzen die dann den durchschnittlichen Versicherungsnehmer. Wie sieht es der durchschnittliche Versicherungsnehmer Ohne Sachkenntnisse, der aber sich das in Ruhe durchschaut und dann auch ohne besondere Fachkenntnisse den Sinnzusammenhang auch erkennt? Und das geht hier überhaupt nicht, empfinde ich so Gar nicht, Gar nicht so. Ich weiß auch nicht, was da so schlimm dran sein sollte, dass man dem Verkäufer auferlegt, dass er eine gültige Versicherungsbestätigung hat. Und was ich noch ebenfalls juristisch gesehen bemerkenswert fand, das Landgericht, das Berufungsgericht und auch der BGH absolut eigentlich auch hier fast identische Aussagen zu getroffen haben, Dass sie sagen, das ist alles korrekt, so wie das gemacht wird.

Speaker 2:

Es ist kein Sachmangel am Objekt. Der Vertrag wurde in dem Zusammenhang damals von der Versicherungsgesellschaft gekündigt, Und der Versicherungsnehmer, der gerade in den Verkaufsverhandlungen stand, hatte kein Interesse daran, das neu abzuschließen. Und wenn einer da Interesse daran hat zu wissen, ob der Vertrag, ob das Gebäude versichert ist, dann muss er fragen, Und dem Kunden ist ja dann nachher, dann auch dem Neukäufer nachher dann Schaden entstanden, weil das Objekt nicht versichert war, in Höhe von 40.000 Euro.

Speaker 1:

Wir hatten beim letzten Mal darüber gesprochen ist denn im Wohngebä Pflichtversicherung oder nicht? Du sagtest, es ist keine Pflichtversicherung. Da habe ich dann darüber nachgedacht. Vielleicht wird es mal Zeit, dass es eine Pflichtversicherung wird. Ich stelle mir jetzt so junge Leute vor, die sich ihre erste Immobilie kaufen, und die werden da nicht nachfragen, die haben alles im Kopf, nur nicht die Wohngebäudeversicherung. Dann muss man schon sehr weitreichend schauen. Die kaufen ein Objekt, was nicht versichert ist, weil wir keine Pflichtversicherung haben, und am nächsten Tag, also sobald die Umschreibung ist, brennt das Haus ab. Also da machen wir denen keine Freude mit.

Speaker 2:

Nee, damit macht man denen keine Freude mit, und ich kann das total nachvollziehen. Also, für wie viele Menschen ist der Kauf, auch der eigene Immobilie, das einzige Immobiliengeschäft ist, was sie jemals machen werden? Und dann hast du ausgerechnet so eine Situation, wo du davon ausgehst, dass da eine Versicherung besteht. Fairerweise würde ich aber sagen, in 99 Prozent besteht auch so eine Versicherung. Aber wir sehen es immer wieder auch, dass nicht klar ist, wie es eigentlich da vorwärts geht bei der Versicherung beim Gebäudeverkauf, wer eigentlich wann für was verantwortlich ist, nachzuweisen beziehungsweise auch einen neuen Versicherungsschutz abzuschließen, weil der gesetzlich gesehen auch nur im Versicherungsvertragsgesetz kann, wenn wir jetzt von einer bestehenden Versicherung ausgehen, der Verkäufer eigentlich gar nicht mehr kündigen, sondern nur noch der Erwerber. Und das soll einfach eigentlich auch den Erwerber schützen, dass eine Versicherung besteht und dass nicht genau das eintritt, was du gerade genannt hast, dass zwischendrin einfach ein Haus abbrennt, und das Gebäude ist nicht versichert. Und deswegen irritiert dieses Urteil umso mehr.

Speaker 1:

Ich finde, es auch irritierend wäre, ja einfach zu lösen. Man könnte ja einfach sagen die Notare machen einen kurzen Hinweis in den Kaufverträgen, achten sie drauf, ob das Objekt versichert ist. Aber das wird, glaube ich, nicht geschehen. Gerade was Wohngebäudeversicherung, fällt mir gerade ein. Wir haben immer die Angst, wenn wir neue Objekte übernehmen, und die übernehmen wir ja immer zum Jahreswechsel, und die größte Angst ist immer, dass kein Versicherungsschutz besteht. Und oftmals bestehen irgendwelche Rahmenverträge, und mit Wechsel des Verwalters erlicht auch dieser Rahmenvertrag. Wie schützt man sich davor?

Speaker 2:

Also, im Grunde genommen ist der Rahmenvertrag also. Es gibt unterschiedliche Konstellationen. Wenn der Rahmenvertrag natürlich die Versicherung selber beinhaltet, dann hast du sicherlich ein Problem, wenn das so geht. Aber in der Regel ist der Rahmenvertrag im Grunde genommen wie der Name schon so sagt umschließt im Grunde genommen die einzelnen Versicherungsverträge für die Gebäude, sodass mit Kündigung des Rahmenvertrags nicht unbedingt auch die Kündigung der Wohngebäudeversicherung einhergehen muss. Also, das ist Fakt. Ansonsten ist von der vorgehenden Verwaltung ist da, kontakt aufzunehmen in irgendeiner Form oder mit den Versicherungsgesellschaften und sicherzustellen, dass der Versicherungsvertrag weiter fortgeführt wird. Aber eine generelle Lösung dann gibt es da nicht. Aber eine generelle Lösung gibt es da nicht.

Speaker 1:

Bietet zum Beispiel die Panthenius an, dass man sagt, wenn man alle Gebäude bei der Panthenius hat und jetzt ist wirklich mal so ein Fall, wir haben gerade einen Wechsel, und das Objekt ist nicht versichert, jetzt passiert was, dass man dann einen besonderen Versicherungsschutz hat.

Speaker 2:

Wir haben selber auch Rahmenverträge. wir haben da auch verschiedene Fallstricke. Fallstricke heißt es schon, fallschirme eingebaut, ja, man hat das Gefühl, man hängt am Seil. Nein, wir haben da Rettungsschirme eingebaut, oder Trapeznetze, wie man das auch nennt. Aber wenn wir jetzt ein Gebäude übernehmen wir fragen dann immer die Gesellschaft natürlich an, was wir machen. Wir überprüfen natürlich den Versicherungsschutz, der dann da ist. Aber wenn wir dann die Gebäude von Hausverwaltung übernehmen, die Gebäudeversicherung dann auch noch zum Jahresende wir fordern die Verträge an Wir können dann nicht sicherstellen oder auch dann einen vorsorglichen Versicherungsschutz einrichten, dass dann die Gebäude dann automatisch versichert sind. Das ist nicht der Fall.

Speaker 1:

Das funktioniert nicht Gut. Gehen wir zum nächsten Thema oder zur nächsten Entscheidung Wasserleitung. Da hatte ich eine Entscheidung aus Koblenz OLG Koblenz aus 2020 im Kopf. Koblenz OLG Koblenz aus 2020 im Kopf. Da ging es eben darum, wie man sich verhalten muss, wenn eine Wohnung leer steht. Was ist ein Leerstand, beziehungsweise welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer? Jetzt sagtest du kurz vorhin, als wir im Vorgespräch waren, du hättest noch eine viel interessantere Entscheidung Landgericht Zelle. Kannst du da kurz was zu schildern?

Speaker 2:

Ja, genau, landgericht Zelle ist im Grunde genommen auch die Urteilsbegründung. Also, wenn man das Landgericht Zelle das ist jetzt hier aus Juli 2025, wenn man auch so die Urteilsbegründung und auch die Herkunft dann auch sich anschaut, wird auch das Urteil von Koblenz da auch aufgeführt und auch als Begründung angeführt, es da auch aufgeführt und auch als Begründung angeführt. Es geht so in den gleichen Tenor rein. Auch hier gab es einen Leerstand dadurch, dass eine Dame ins Altersheim ging und dass dann die Wohnung über ein Jahr da so stand, möbliert, aber auch nicht voll möbliert, und dass eigentlich sich keiner so richtig dafür interessiert hat, und dann es dann irgendwo auch zu einem Leitungswasserschaden dann auch kam in der Folge. Und die Urteilsbegründungen, die basieren dann auch eigentlich aus der Historie heraus.

Speaker 2:

Es gibt noch mehrere Urteile zum Leerstand, diesbezüglich, zu den Obliegenheiten das sind Rechtspflichten, die der Wohnungseigentümer gegenüber der Versicherung hat zu beachten sind, und je weiter man sich da reindenkt, da kann man schon sagen, da lohnt es sich auch hier noch ein weiteres oder mal ein Webinar darüber zu machen. Was muss ich alles beachten, oder wie ist die derzeitige Stand? was muss ich beachten bei Leerstand bei den Objekten? Um das ganz kurz abzufackeln erstmal Leerstand ist eine Gefahrerhöhung für die Wohngebäudeversicherer, weil die sagen okay, dadurch, dass das Objekt leer steht, kann häufiger zum Leitungswasserschaden kommen, Und deswegen möchten wir, dass du uns das mitteilst.

Speaker 2:

Es gibt unterschiedliche Regelungen. Wann habe ich den Leerstand gerade beim Mehrfamilienhaus? wie viel Prozent der Wohnungen müssen leer stehen, damit ich tatsächlich dann auch so eine Meldepflicht habe? Aber eins ist auch klar ein leer stehendes Gebäude spätestens nach zwölf Monaten Leerstand. Entweder kommt es zur Kündigung durch den Versicherer oder aber zu einer Verdopplung der Prämie. Das lässt sich im Grunde genommen da nicht entsinnen.

Speaker 2:

Das ist ein Punkt. Der zweite Punkt ist es gibt eine weitere, ob Vandalismus-Schäden kommen, dass Leute können reinkommen, und dadurch haben wir ein erhöhtes Risiko eines Schadens. Das ist auch eine Pflege. Das ist die Frage wie oft muss ich das Objekt kontrollieren? Dazu gibt es keine Äußerungen, sondern es gibt dann OLG-Urteile, die dann sagen oder eins sagte dann, was mir noch einfällt.

Speaker 2:

Also alle acht Tage zu kontrollieren, ist zu wenig. Also es bleibt festzuhalten du musst mindestens alle sieben Tage erstmal kontrollieren, in die Wohnung gehen, ob da noch alles in Ordnung ist. Und dann gibt es eine dritte, und das ist eigentlich jetzt so hier die Obliegenheit, die auch jetzt hier häufiger noch genannt ist, das ist dann im Winter die wasserführenden Leitungen abzustellen oder aber so stark zu heizen, dass es hier nicht zu einem Rohrbruch der Leitung kommt, und auch das entsprechend zu kontrollieren. Also das sind so drei Sicherheits oder zwei Sicherheitsobliegenheiten, die es zu beachten sind, die nebeneinander auch stehen. Also ich kann die eine erfüllen, aber die andere verletzen. Und dann kann der Versicherer sagen und das war jetzt hier bei dem OLG-Urteil von Zelle so dann hat der Versicherer gesagt okay, du hast ein Mitverschulden, nicht wie vom Landgericht angenommen, von 60 Prozent, sondern nur von 30 Prozent, und wir kürzen die Entschädigung um 30 Prozent. Aber es ist wirklich ein spannendes Thema.

Speaker 1:

Also du hast uns auf die Idee gebracht, da sollten wir drüber diskutieren, ob wir ein Webinar darüber machen. Alleine, während du erzählt hast, habe ich mir jetzt sechs weitere Fragen aufgeschrieben. Die würden den Rahmen hier sprengen. Wir wollen ja immer ein kurzes, knackiges Podcast machen. Insofern lass uns darüber sprechen, weil ich finde das interessant, weil das ja auch für den Verwalter wichtig ist, nicht dass wir da in so eine Haftungsfalle reinlaufen. Kommen wir zu unserer letzten Entscheidung. Die kennt, glaube ich, jeder, zumindest jeder Verwalter, diese Fugenentscheidung vom BGH. Kurz ausgedrückt da ging es darum beziehungsweise im Ergebnis war es so, dass der Wohngebäudeversicherung nicht für Nässe schäden, die aufgrund einer undichten Fuge entstanden sind, also eine Fuge zwischen Wanne, duschwanne und angrenzender Wand entstanden sind, aufzukommen hat, aufzukommen hat. Am Anfang, im ersten Jahr, wo das war, waren sie noch alle Kulant, die Versicherer. Meine Frage jetzt wie gehen jetzt die Versicherungsgesellschaften damit um? Sind die allgemeinen Bedingungen geändert worden? Hat man das jetzt mit aufgenommen, oder kann man das zusätzlich versichern, oder bleibt das Problem komplett bei dem Hauseigentümer?

Speaker 2:

Also, ich habe jetzt bei allen bei deinen vier Antwortmöglichkeiten aufmerksam zugehört, und ich würde alles bejahen, was du gerade gesagt hast, und zwar es ist alles, es kommt alles vor auf dem Markt. Es ist tatsächlich so, dass die Gesellschaften damals nach der auch wir bei Panthenius konnten das mit denen vereinbaren dass sie gesagt haben okay, wir bezahlen die Schäden trotzdem, wenn man das Urteil jetzt ist ja schon oft genug kommentiert worden. Persönlich halte ich dieses Urteil auch für korrekt. Das ist genau so, wie ich es auch verstehen würde. Und der BGE hat auch gesagt ja, keiner würde eine Duschwanne oder die Silikonfuge und dem Rohrsystem verbunden ansehen, etc. Die Erklärung scheint mir auch für den normal verständlichen Versicherungsnehmer sinnvoll.

Speaker 2:

Aber es ist in der Tat so, die Versicherungsgesellschaften müssen eigentlich gar nichts machen, sondern die können jetzt den Schaden ablehnen, weil das BGH hat gesagt das ist kein Leitungswasser. Eigentlich relativ klar, wenn ich also so einen Fugenschaber habe, also nicht nur den Fugenschaden, sondern den daraus folgenden Nessenschaden, weil das ist eigentlich auch das Teure, dass die Gesellschaften jetzt ganz klar sagen, wir machen das nicht mehr. Dann gibt es die Gesellschaften, die dann sagen okay, wir versichern die Fugen zukünftig mit, aber es kostet 20 Prozent mehr, was ich auch persönlich sage okay, da würde ich auch individuell betrachtet als Versicherungsnehmer sagen nee, das mache ich nicht, also das Risiko trage ich dann lieber selber. Dann gibt es Bedingungen, die dann sagen ja, wir bezahlen das noch mit, das wird auch jetzt zukünftig eingebaut, wird auch mit Sicherheit irgendwo eingepreist, aber nur, solange kein offensichtlicher Fugenschaden da ist.

Speaker 2:

Das heißt also, wenn der Mieter erkennen kann, dass da das Silikon fehlt, und er trotzdem oder der Eigentümer ich sage jetzt mal Mieter und Eigentümer trotzdem weiter duscht, und es kommt dann zum Nässe schaden, dann würde selbst dann bei Berücksichtigung dieser Klausel nicht gezahlt werden. Also das finde ich auch eine ganz gute Lösung, dass man sagt okay, bei den Sachen, die man nicht erkennen kann, ja, aber bei den Sachen, die offensichtlich Mangel vorliegen, dann sind das schon grob fahrlässig und wird dann nicht gemacht. Und es gibt dann Gesellschaften, die jetzt ganz klar die Sachen auch dann entsprechend einbauen in ihre Bedingungen. Achso, das hatte ich schon gesagt, panthenius selber, wir verhandeln. Jetzt kommen wir wieder zu den Rahmenverträgen. Das ist dann praktisch eine Erweiterung gegenüber den normalen Deckungen. Bei uns sind diese Silikonfugen, mit denen wir zusammenarbeiten, weiterhin mitversichert. Ich glaube auch, das wird auch bei den vielen oder bei vielen Marktteilnehmern oder Maklern auch der Fall sein.

Speaker 1:

Was kannst du den Hauseigentümern empfehlen? Also, so will man es. Wie viele das machen? zehn Jahre sich nicht die Wohnung anschauen, wenn sie vermietet ist, ist, glaube ich, kein guter Ratschlag.

Speaker 2:

Nee, das ist kein guter Ratschlag. Also, sie sollten schon aktiv auch den Mieter begleiten, soweit es geht. Es kommt natürlich dann auch immer auf die Verwaltung an, welche Aufgabe die hat, ob der Eigentümer im Ausland sitzt oder ob die praktisch dann auch im Haus sitzen. Aber gerade was diese Art der Schäden angeht, auf jeden Fall eine Vereinbarung treffen, dass man sich das mal anguckt.

Speaker 1:

Frank, es war wieder wunderbar mit dir. Man merkt, dass du Versicherungen aus Leidenschaft machst. Die Leute können sich nicht sehen. Ich sehe dich auch. Du grinst dabei immer, und du bist für mich ein Fachmann, wenn ich so sagen darf. Hat mir sehr viel Spaß gemacht. Danke, dass du dir die Zeit genommen hast, und ich danke allen, die zugehört haben. Hoffentlich nehmen sie viel mit. Bis bald, tschüss.

Speaker 2:

Alles klar. Vielen Dank und bis bald.