Unter Beschluss - Der VDIV NRW Podcast
Ein Podcast von Immobilienverwaltern für Immobilienverwalter.
Der Podcast des VDIV NRW der sich mit den neuesten Entwicklungen, Trends und Ideen der Verwalterbranche beschäftigt.
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Unter Beschluss - Der VDIV NRW Podcast
Immobilienversicherungen - Was jeder wissen sollte
Versicherungen sind das Rückgrat eines soliden Risikomanagements für Immobilienverwalter und Eigentümer – doch welche Policen sind wirklich unverzichtbar?
Michael de Iaco (Vorstandsvorsitzender des VDIV NRW) spricht in dieser Episode mit Frank Nußbaum LL.M. von der Pantaenius Versicherungsgruppe, Experte für immobilienbezogene Versicherungen. Mit über 35 Jahren Erfahrung in der Versicherungsbranche ist er seit 1997 bei Pantaenius Versicherungsmakler GmbH tätig, wo er heute als Prokurist die Niederlassung Düsseldorf leitet. Gemeinsam mit Kay Hildebrandt baute er ab 2008 den Kundenbestand in Nordrhein-Westfalen auf. Seine Karriere begann beim Gerling Konzern in Wuppertal. Fest im Ruhrgebiet verwurzelt, lebt er heute in Herne.
Gemeinsam beleuchten wir die wichtigsten Versicherungsthemen rund um die Immobilienverwaltung. Praxisnah, kritisch und mit Blick auf deren Notwendigkeit, praktische Anwendungsfälle und aktuelle Entwicklungen.
Einige der Highlights:
- Wohngebäudeversicherung, Pflicht? Ja oder nein – aber unverzichtbar
- Die Vermögensschadenhaftpflicht was deckt sie wirklich ab?
- Rechtsschutz-, Cyber- und Elementarschadenversicherungen im Faktencheck: Was braucht man wirklich – und wo wird es teuer oder kritisch?
- Photovoltaik & E-Ladestationen: Meldepflichten? Was muss abgesichert sein?
- Der Hausmeister hat er Auswirkungen auf die Versicherungslage
- Versicherungsprämien explodieren – Bedeutung für Eigentümer und Verwalter
Frank Nußbaum teilt nicht nur Fachwissen, sondern auch klare Meinungen – etwa zur Zukunft einer möglichen Elementarschaden-Pflichtversicherung oder zur Absicherung gegen Cyberrisiken.
Diese Folge ist ein Muss für alle, die Immobilien verantwortungsvoll verwalten oder als Eigentümer optimal absichern wollen.
Einen wunderschönen guten Tag. Mein Name ist Michael Dejako, Vorstandsvorsitzender des VDV-NRW, aber in erster Linie leidenschaftlicher Hausverwalter. Ich habe nach wie vor Lust auf meinen Job. Unser heutiges Thema Versicherungen für die Wohnimmobilienverwalter beziehungsweise für die Wohnungseigentümer und für die Hauseigentümer. Und dann haben wir heute einen speziellen Gast, der wir duzen uns, Herr Frank Nussbaum. Hallo Frank, schön, dass du da bist.
Speaker 2:Hallo Michael, vielen.
Speaker 1:Dank für die Einladung. Du selbst sitzt in Düsseldorf, bist bei der Panthenius. Panthenius hat, glaube ich, über 60 Mitarbeiter, die sich ausschließlich um das wohnungswirtschaftliche Thema kümmern, und da haben wir heute so ein paar Fragen zu. Ich hau einfach mal rein, alles klar Ist es überhaupt sinnvoll, eine Versicherung abzuschließen?
Speaker 2:Also, versicherung ist sicherlich ich will es mal so sagen wie die Edeka-Leute ich vertreibe gerne oder habe gerne auch Versicherungen. Versicherung macht Spaß und ist eigentlich für unser Leben eigentlich auch dringend notwendig, wenn ich an die verschiedenen Eigentumsbereiche, aber insbesondere auch an mögliche Drittschäden, die ich anderen anrichte, und dann an mein Privatvermögen gehen muss. Also, versicherungen sind absolut notwendig.
Speaker 1:Ich hatte ja kurz im Vorgespräch erzählt, dass ich 34 Abbuchungen am Monatsanfang bezüglich Versicherungen habe. Macht das noch Sinn? Habe ich das falsch gemacht?
Speaker 2:Also, ich biete dir jederzeit an sich das mal anzugucken, ob das alles so passt. Aber es ist durchaus auch sinnvoll manchmal, wenn man hat, dass man halt seine Versicherungskosten monatlich verteilt und nicht alles im Januar hat, zum Beispiel.
Speaker 1:Ja, aber wir sind ja heute nicht hier, um über meine Versicherung zu reden, sondern wir wollen ja was versuchen herauszufinden für die Hausverwalter, für die Gebäudeeigentümer. Und dann ist so meine erste Frage auf die Hauseigentümer Man sagt immer, die Wohngebäudeversicherung wäre eine Pflichtversicherung. Ist das so?
Speaker 2:Nein, die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung. Man muss vielleicht so auch aus der Historie sehen. Bis 1995 waren die Versicherungsbedingungen reguliert. Das heißt also, dass im Grunde genommen die Bedingungen zu Feuer, leitungswasser oder Wohngebäudeversicherung identisch waren. Es gab aber auch in Deutschland spezie ganz interessant in Baden-Württemberg gegen Feuer und Elementarschäden. Aber grundsätzlich ist die Wohngebäudeversicherung seit rund 30 Jahren keine Pflichtversicherung mehr.
Speaker 1:Ich weiß nur im Bereich, wenn man sich ein Darlehen aufnimmt. Es wird verlangt von den Banken, dass man gesagt ja, okay, ich gebe das Darlehen, aber dann muss das Haus entsprechend versichert sein. Okay, ich gebe das Darlehen, aber dann muss das Haus entsprechend versichert sein. Aber wir sind uns ja einig, dass es sehr viel Sinn macht, sein Gebäude auch zu versichern.
Speaker 2:Ja also, ich sehe das auch immer wieder gar nicht. Die Leute denken auch eher an ihr Eigentum, das zu versichern, als mögliche Haftpflichtschäden oder was auf sie zukommt zu versichern. Aber definitiv, Brunnengebäudeversicherung ist, wenn du Eigentümer bist, wenn du einen Kredit aufgenommen bist, wenn du deine Ersparnisse da reingestellt hast. Ich glaube, da denkt jeder dran.
Speaker 1:Das denke ich auch, außer die Städte. Die sind ja meist nicht versichert. Wir hatten ja hier einen Hochwasserschaden vor einigen Jahren, und das Opernhaus ist ja abgesoffen, wenn ich es so sagen darf. Und ich? laut meinem Kenntnisstand war es nicht versichert. Die Stadt musste das, glaube ich, aus der eigenen Tasche bezahlen. Bleiben wir aber bei unserem Thema. Wir sind bei den Hausverwaltern. Wohngebäudeversicherung ist eine Sache für den Hauseigentümer, für die WEG, Aber welche Versicherung braucht der Hausverwalter?
Speaker 2:Für den Hausverwalter ist im Grunde genommen zunächst maßgeblich die sogenannte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die ist auch gesetzlich vorgeschrieben In der Gewerbeordnung, vielleicht auch parallel hierzu unter dem gleichen Paragraphen in einem anderen Buchstaben gilt das auch für den Versicherungsmakler, also wie tätig sie sind, dort ist auch eine entsprechende Vermögensschadendeckung als Pflichtversicherung vorgeschrieben. Der Hausverwalter muss hier eine Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro versichern, dazu, die Gebäude angemessen zu versichern. Das wäre jetzt so im weiteren Sinne die Tätigkeit oder die Pflicht des Hausverwalters, aber ansonsten eigentlich keine weiteren Versicherungen.
Speaker 1:Um bei der Vermögensschadenshaftigversicherung zu bleiben, kannst du ein paar Beispiele nennen, welche Schäden darüber abgedeckt?
Speaker 2:wären. Man muss hier bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung müsste man erstmal den Begriff auch genauer definieren, was das eigentlich bedeutet Vermögensschäden Ich habe da auch immer schon lange nachgesucht, aber die einfachste und die beste Erklärung ist ein Vermögensschaden ist der Schaden, der weder aus einem Personenschaden noch aus einem Sachschaden resultiert. Ich grenze nochmal weiter ab wenn du jetzt zum Beispiel einen Personenschaden hast, und dann kann die Person zwei Monate nicht arbeiten, nur aufgrund eines Verkehrsunfalls oder Haftpflichtunfalls, dann hat die Einbußen, und zwar Vermögenseinbußen. Nur diese Vermögenseinbußen wären jetzt zum Beispiel Folge eines Personenschadens. Das ist damit nicht gemeint, sondern hier sind Schäden mit gemeint, die wirklich ausschließlich in dem Vermögen fallen und nicht aus den beiden von mir hervorgerufenen Schadenarten resultieren. Bedeutet also ungefähr bei den Vermögensschäden sind das hier Fristversäumnisse, versäumnisse, die im Grunde genommen dann den Kunden, den Dritten, einem Dritten zu einem Schaden herführen und dadurch dann zu einem Vermögensverlust eurer Kunden führen könnten.
Speaker 1:Um ein ganz konkretes Beispiel zu nennen ich mache Mietverwaltung, vergesse, bis zum 31.12. Des Folgejahres die Betriebskostenabrechnung zu machen. Da sind sehr viele Nachzahlungsbeträge. Die Abrechnung geht erst nach dem Ablauf der Frist raus, und jetzt kommt der Eigentümer auf den Verwalter zu und sagt die Nachzahlungsbeträge, die ich nicht mehr einfordern kann, hätte ich gerne von dir, lieber Verwalter, wäre das ein Fall, was die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung übernehmen müsste.
Speaker 2:Also hier müsste man immer auf den genauen Einzelfall schauen, ob tatsächlich dann es definitiv nicht mehr möglich wäre, das einzuklagen, Aber es ist auf jeden Fall von der Schadenursache her spielt. Möglich wäre, das einzuklagen, Aber es ist auf jeden Fall von der Schadenursache her spielt es erstmal im Vermögensschadenbereich keine Rolle, ob es eine fahrlässige oder eine grob fahrlässige Verletzung einer Pflicht ist, sondern hier kommt es im Grunde genommen darauf an, dass einem Dritten dann durch die Versicherte Tätigkeit ein Schaden entstanden ist.
Speaker 2:Wenn wir jetzt weitergehen, das Thema Rechtsschutzversicherung Wie sinnvoll ist es aus deiner Sicht für den Hausverwalter, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen? Aus meiner Sicht persönlich ich halte die Rechtsschutzversicherung für eine nicht existenzielle Versicherung. Das heißt also, es ist gut, wenn man sie hat, aber im Grunde genommen sollte auch ein Verwalter dann in bestimmten Bereichen eine Rechtsschutzversicherung oder die Kosten für Rechtsanwälte da bezahlen können. Ich sehe auch die Hausverwalter eigentlich auch als ganz gut vernetzt. In der Regel hat auch der Hausverwalter gute Kontakte auch zu Rechtsanwälten Auch hier. Der Verband verfügt ja auch über hervorragende Expertise, um sich dann im beruflichen Umfeld sicherlich da auch weiterhelfen zu lassen.
Speaker 2:Rechtsschutzversicherung ist ja nicht nur dann bei oder mit für den Hausverwalter, sondern auch für den Hausverwalter als Arbeitgeber. Das heißt also, hier ist es denkbar, dass die Rechtsschutzversicherung aber auch unterstützt, dann bei Streitigkeiten mit Arbeitnehmern die Kosten übernimmt, also nicht nur für den eigenen Anwalt, auch für den gegnerischen Anwalt ab der zweiten Instanz oder aber bei Streitigkeiten mit Kraftfahrzeugen etc. Das sind so die wesentlichen Bausteine noch, die man so sehen kann. Aber du erkennst, es sind so. An die Peripherie geht es hierbei, und das ist eigentlich so nicht aus meiner Sicht jetzt nicht so existenziell.
Speaker 1:Danke für die ehrliche Antwort. Das ist übrigens eine Frage gewesen, wo mich deine Antwort sehr interessiert hat. Ich wollte jetzt mal wissen wie reagiert denn der Versicherungsvermittler, wenn ich explizit frage ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll? Danke für die ehrliche Antwort. Bitte, kann ich gut nachvollziehen. Ich sehe es auch so. das ist sicherlich eine Versicherung, die jetzt nicht an die Substanz geht, wenn irgendetwas passiert. Jetzt haben wir aber noch die Cyberversicherung. Ist es da auch so?
Speaker 2:Ja, das ändert sich Also, da ändert sich auch der Blickwinkel zur Cyberversicherung. Vielleicht da auch so als Hintergrund. Die Cyberversicherung beinhaltet verschiedenste Komponenten, auch teilweise Komponenten, die schon versichert sind. Also ich denke mal zum Beispiel im Haftpflichtbereich der Datenschutz ist auch schon in der normalen Betriebshaftpflichtversicherung für einen Verwalter mit berücksichtigt, aber da nochmal verstärkt drin Und andere Positionen wie auch Eigenschäden. Das heißt also, ich bekomme hier auch, wenn ich aufgrund eines Cyberangriffes nicht arbeiten kann habe, Einkommensverluste, Unterbrechungsschäden, diese auch durch diese Versicherung ersetzt. Wir hatten im Jahre 1921 insgesamt 21 Cyberschäden im Bereich der Hausverwaltung In einem Jahr. Das war komisch. Danach wurde es weniger, aber das war eigentlich ganz gut, wo dann die Betriebsunterbrechung bei den einzelnen Firmen zwischen fünf Tagen und 30 Tagen lag, wo die dann auch wieder arbeiten konnten. Manche konnten erst nach 30 Tagen wieder mit Excel arbeiten. Also, das sind dann so Angriffe, die im Grunde genommen dann der Firma auch wehtun.
Speaker 2:Die Cyberversicherung aus meiner Sicht ist aber erst der zweite Schritt. Hier würde ich auch ganz klar sagen sichern geht vor versichern. Also, wenn ich nur 5000 Euro zur Verfügung hätte, und dann sagen die zu mir Mensch, was würdest du jetzt mit den 5000 Euro hier im Punkt Sicherheit machen? Da würde ich hingehen, und dann würde ich erstmal die Sicherheit, hier die Peripherie zusammenstellen, bevor ich eine Versicherung abschließe. Das wäre aus meiner Sicht erstmal hier das Grundlegendste. Wenn man dann noch was über hat, dann kann man so als Rettungsschirm und als möglichst Schadensszenario dann noch diese Cyberversicherung da berücksichtigen.
Speaker 1:Ich bin auch betroffen gewesen vor drei Jahren, und das war eine mittlere fünfstellige Summe, die das gekostet hätte. Ich war Gott sei Dank versichert. Ich sage ja, ich bin ein Versicherungsopfer, ich habe alle Versicherungen. Auch Wir gehen es nochmal durch. Wir hatten es ja am Anfang. Wie sinnvoll ist das überhaupt? Da war ich sehr dankbar, dass ich das hatte. Aber ich bin da auch sehr nah bei dir, dass man eben vorher anfangen sollte, dass es gar nicht zu solchen Situationen kommt. Ich habe noch das Thema Rahmenverträge, rahmenvereinbarungen. Wie sinnvoll sind die? Oder anders ausgedrückt ich habe immer das Problem, dass viele einzelne Hauseigentümer sagen die schreiben mir vor, zu welcher Versicherung ich gehen soll, und dann ist es für mich. Der Arbeitsaufwand ist natürlich größer für uns, wenn wir mehrere Versicherungsgesellschaften überwachen müssen. Ich persönlich arbeite gern mit Versicherungsmaklern zusammen, weil ich dann eben eine breitere Palette an Versicherern habe. Kannst du mir Argumente geben, die ich einen Eigentümer nennen kann, warum es sinnvoll ist, zu Panthenius zu gehen oder zum anderen Makler und zu sagen okay, wenn wir dahin gehen, haben wir den?
Speaker 2:und den Vorteil? Ja, eine gute Frage. Also, ich bin nicht nur Panthenius infiziert, sondern ich bin auch Makler infiziert. Das heißt also, ich halte den Versicherungsmakler eigentlich so als eine hervorragende Institution, auch gerade für den Versicherungskunden, auch gerade für den Endverbraucher. Der Versicherungsmakler steht rein rechtlich gesehen auf der Seite des Kunden. Das heißt also auch unsere Hausverwaltung, aber auch die Privatkunden. Die können sich mit uns auch kurzschließen praktisch als Sparingspartner. Aber auch die Privatkunden, die können sich mit uns auch kurzschließen, praktisch als Sparingspartner, um auch über ihre derzeitige Situation zu sprechen, über mögliche Schadenfälle, auch wie bei deiner, was du gerade gestellt hast, mit der Cyberversicherung. Was muss ich tun, oder wie sieht das überhaupt aus? was ist sinnvoll?
Speaker 2:Das ist aus meiner Sicht erstmal ein ganz klarer Vorteil. Auch auch andere Versicherungsmakler haben erstmal als Grundlage den Versicherungsvertrag. Ich nehme jetzt mal als Gebäudeversicherung oder auch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und machen dann Rahmenvereinbarungen. Die haben im Grunde genommen dann nochmal weiteren Vorteil für den Kunden. Also, das ist im Grunde genommen dann auch nochmal hier nicht nur das i-Tüpfelchen, sondern regelmäßig ein großer ergänzender Vorteil für den Kunden. Vielleicht ein Beispiel jetzt von uns zum Beispiel wenn also jetzt der Hausverwalter bei Panteneus eine vermögensschadhafte Versicherung macht, dann sind automatisch also auch die Beiräte der jeweiligen Hausverwaltung dort mitversichert. Das sind also zum Beispiel dann so Vorteile, die wir dann mit den Gesellschaften aufgrund unserer Größe dann vereinbaren konnten Und dann natürlich auch noch weitergeben.
Speaker 1:Ja, ich denke auch, dass da eine Menge Vorteile. da könnte man sich sicherlich auch eine halbe Stunde Stunde darüber unterhalten, was da alles drin steht, aber leider lässt es die Zeit nicht zu. Ich möchte wieder schwenken zur Wohngebäudeversicherung, weniger zu dem Kernbereich der Wohngebäudeversicherung, sondern die Versicherung, die da rechts und links nur dran hängen. Und zwar fangen wir an mit der Elementarversicherung. Wie wichtig ist eine Elementarversicherung?
Speaker 2:Ich verfolge im Grunde genommen die Elementarschäden gerade auch so hier in unserer Region beziehungsweise auch im Ruhrgebiet seit ungefähr 20 Jahren, und ich kann eigentlich jedes Jahr gab es irgendwo nicht unbedingt eine Überschwemmung, aber ein Starkregenereignis. Das heißt also, in Gelsenkirchen habe ich es begleitet, in Dortmund, in Essen, in Herne, in Wuppertal, als hier unten die Tankstelle zusammengebrochen ist und die Wassermassen aus dem Gully herauskamen. Also, ich glaube, über die Sinnhaftigkeit einer Elementarschadenversicherung da ist sich spätestens seit dem Ahrhochwasser eigentlich alle klar. Elementarschaden bedeutet nicht nur Überflutung oder Starkregen, sondern auch ja, hier ist etwas weniger Lawine, aber auch Schneedruck.
Speaker 2:Da, wo vor 15 Jahren die Schneemassen waren, können auch solche Ereignisse kommen, und aus meiner Sicht historisch gesehen eigentlich so auch die erste Begründung der Elementarversicherung das Erdbeben 1990 in Heinsberg, wo die Nachfrage der Personen einfach auch kam nach Elementarschadenversicherung in der Wohngebäudeversicherung, im Grunde genommen in verschiedenste Bereiche eingeordnet. Man spricht dann von Hochüberschwemmungsgebieten, sogenannte Zonen oder Zonenüberschwemmungsgebieten. Die werden in 1 bis 4 eingeteilt, und wenn man jetzt aber insgesamt betrachtet in Deutschland sind ungefähr nur 52 Prozent der deutschen Adressen oder der deutschen Haushalte ich glaube, der deutschen Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert. Also da ist auch noch Nachhochbedarf.
Speaker 1:Wärst du denn persönlich für eine Pflichtversicherung? Oder sagst du nee, das wird wieder alles in zu starren Grenzen gepresst. Das muss schon jeder für sich selbst entscheiden können.
Speaker 2:Also, ich bin eigentlich auch grundsätzlich ein Freund von Vertragsfreiheit, Dass man hier selber entscheiden kann, auch in Deutschland, ob ich mich dagegen versichern möchte oder nicht. Was ich problematisch finde, ist, dass jedes Mal, wenn es zu diesen Szenarien kommt, zu diesen schrecklichen Szenarien, gerade auch dieses A-Hochwasser, dass dann im Grunde über der Staat und damit also auch wir immer eintreten müssen, um dann den ich sag mal so nicht versicherten Gebäudeeigentümer entsprechende Wiederherstellung wieder zu ermöglichen. Diese haben dann, wenn sie es denn konnten haben, keine Elementarschadenversicherung gehabt, währenddessen andere im Grunde genommen hier gespart haben, Geld zurückgelegt haben, auf Konsum verzichtet haben und eine entsprechende Absicherung abgeschlossen haben und dann darüber entschädigt werden. Das finde ich so ein bisschen, wenn man das so vergleicht, nicht so gut.
Speaker 2:Auf der anderen Seite gibt es genügend Eigentümer, die sich versichern wollen, aber keinen Versicherungsschutz mehr kriegen, weil sie mal davon betroffen worden sind oder weil sie einfach dann in diesen Überschwemmungsgebieten sind. so rund 80.000 Haushalte, die so gut wie keine Chance haben, einen entsprechenden Versicherungsschutz zu bekommen. dass da im Grunde Pflichtversicherung kommt mit entsprechender Risikoschutz oder Rückstellung seitens des Staates, Das ist so mein Gedanke, den ich da habe.
Speaker 1:Kann ich nachvollziehen. Ich bin auch immer hin und her gerissen, ich bin eigentlich auch für Vertragsfreiheit. Aber das Letzte, was du dann machst, das machen mit den Leuten, die sich nicht mehr versichern können.
Speaker 2:Das ist ein Problem, soll man sie außen vor lassen.
Speaker 1:Das geht aus meiner Sicht nicht. Ich habe vier Fragen noch, weil wir kommen langsam zum Ende, und da bitte ich immer um kurze Antworten, aber ich möchte sie einfach nur loswerden, weil die mich in meiner täglichen Praxis gefühlt jeden Tag erfassen. Fangen wir an mit Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Ist der Hausmeister mitversichert? Beziehungsweise, was ist, wenn der Hausmeister, der als Minijobber angestellt ist, bei der Wohnung, wohnungseigentümergemeinschaft irgendetwas kaputt macht?
Speaker 2:Also, da kann man keine kurze Antwort drauf geben. Das muss ich so sagen, warst du mal ein Jurist Da kann ich keine kurze. Es kommt drauf an antworten, die immer Ja das hast du heute schon ein paar Mal gesagt Das sagen mir immer die Juristen, die mir gegenüber sitzen.
Speaker 1:Es kommt drauf an.
Speaker 2:Weil in meinem Kopf spielen so viele Schadenereignisse und Denkungsformen rum. Also die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für ein normales Wohngebäude oder was ein Eigentümer hat, die wird das nicht unbedingt beinhalten, Sondern da geht es einfach darum, das auch entsprechend zu erweitern. Es geht ja noch darüber hinaus. was ist mit der Photovoltaikanlage Da?
Speaker 1:kommen wir noch zu.
Speaker 2:Aber das sind so diese Erweiterungen, die er dann hat. Er hat jetzt eine Haus und Grundbesitzerhaftigversicherung, und er ist von dem WEG eingestellt und macht dann an dem eigenen Eigentum, wo er bei der WEG angestellt ist, einen Schaden. Dieser Schaden wird nicht bezahlt. Ist Eigentum, wo er bei der WEG angestellt ist, ein Schaden, dieser Schaden wird nicht bezahlt. Ist er aber separat angestellt, zum Beispiel mit dem Verwalter, und geht dann an diesen WEG dran, also wo kein Vertragsverhältnis zwischen Hausmeister und der WEG besteht, dann werden diese Schäden praktisch dann auch von der Haftpflichtversicherung dann auch bezahlt.
Speaker 1:Okay, kommen wir zur nächsten Frage. du hattest es schon angeschnitten Photovoltaikanlagen werden aufs Dach gesetzt. Ist das der Versicherung zu melden, ja oder nein?
Speaker 2:Definitiv der Versicherung zu melden. Also Photovoltaik auf dem Dach gilt versicherungstechnisch als sogenannte Gefahrerhöhung und ist der Versicherung zu melden. Danach passiert erstmal gar nichts, aber es ist auf jeden Fall zu melden, und wenn man es nicht macht, kann der Versicherer sich in einem Schadenfall, der dann durch diese Anlage ausgelöst werden könnte, auch auf bis zur Leistungsablehnung komplette drauf zurückziehen.
Speaker 1:Also deine Empfehlung auf jeden Fall melden, und dann ist man erstmal auf der sicheren Seite.
Speaker 2:Zu 100%, und das kostet nichts. übrigens zum Beispiel genauso Weniger spektakulär kann das auch sein, wenn bestimmte andere Arbeiten am Gebäude vorgenommen werden, die eine erhöhte Gefahr darstellen, sodass man dann am Grunde was auch melden soll.
Speaker 1:Ladestation, e-ladestation, identischer Fall Auch sofort melden. Ist das notwendig? ist das nicht notwendig?
Speaker 2:Also meinem Kenntnisstand nach ist hier keine Meldung erforderlich. Auch die Gebäudeversicherer, das wird als normale Bestandteil der Gebäudeversicherung mittlerweile auch angesehen, oder nicht nur mittlerweile, sondern wird immer noch so angesehen. Was wir in der Praxis erleben, ist aber, dass schon auch Nachfragen kommen, jetzt nicht nur bei den Ladestationen, auch bei der Photovoltaikanlage. Wenn Gebäude ausgeschrieben, wir als Marktabschreibung Versicherungsverträge auch auf dem Versicherungsmarkt aus, wie zum Beispiel dann bei der Photovoltaikanlage oder auch, wie in der Garage die Sicherungsmaßnahmen sind oder ob brandbare Elemente verbaut sind, zum Beispiel im Dach. Also das wird zukünftig sicherlich da auch noch mehr zu Risikofragen führen.
Speaker 1:Danke. Jetzt meine abschließende, letzte Frage Wer soll das alles bezahlen? Die Wohngebäudebeiträge sind explodiert in den letzten Jahren, und ich mache seit über 30 Jahren Verwaltung. Habe ich diesen Anstieg noch nicht miterlebt oder kann mich nicht mehr daran erinnern? Wie soll das bezahlt werden? Kriegen wir einen Zwangsselbstbehalt zukünftig, dass man 1.000 Euro Selbstbehalt einführt oder mehr? Aber wie geht es weiter?
Speaker 2:mehr. Aber wie geht es weiter? Ja, wir haben das auch mit Sorge zunächst auch da betrachtet, dass im Grunde genommen durch die gestiegenen ja, die Versicherungskosten sind im Wesentlichen durch zwei Faktoren aus meiner Sicht gestiegen, insbesondere ich sage jetzt einfach mal das böse Wort Inflation, oder aber einfach auch die Wiederherstellungskosten. Die Preise für Materialien und so weiter sind dramatisch gerade so in den Corona-Jahren gestiegen, was dann durch einen höheren Index vom Statistischen Bundesamt hervorgerufen wurde und dann wiederum sich in der Versicherungsprämie niederstug.
Speaker 2:Der zweite Punkt ist also das sind dann zum Beispiel auch Objekte, die überhaupt nicht vom Schadenfall betroffen sind, aber es gibt dann auch natürlich schadenbetroffene Objekte, wo dann der Versicherer auch sagt das kommen wir nicht mehr auf eine schwarze Null, sondern wir müssen hier die Beiträge erhöhen, und am Ende des Tages muss es dann der Hauseigentümer oder dadurch dann auch der Mieter im Grunde genommen mittragen. Aber es sind wirklich verschiedenste Faktoren, die dazu führen, und natürlich ist auch bei der Wohngebäudeversicherung die Problematik, dass viele Sachversicherer da auch eher im roten Bereich sich über die letzten Jahre hingehangelt haben und immer versuchen, dann die Beiträge dort diesbezüglich dazu erhöhen.
Speaker 1:Danke. Ich danke dir für deine Zeit. Ich danke dir für das Gespräch. Ich persönlich nehme wieder sehr viel mit. Wir können aber festhalten also ich bin dankbar, dass es Versicherer gibt, Ich bin dankbar, dass es das System gibt, und ich hoffe, das wird in Zukunft alles noch bezahlbar bleiben. dann werde ich auch noch glücklich werden. Danke für deine Zeit. Wir sehen uns hoffentlich bald wieder.
Speaker 2:Alles klar. Herzlichen Dank und bis bald.
Speaker 1:Danke an die Zuhörer, bis bald.