Unter Beschluss - Der VDIV NRW Podcast
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Unter Beschluss - Der VDIV NRW Podcast
Stecker-Solargeräte, erneuerbare Energie auf dem Balkon - Möglichkeiten, Bedingungen, Pflichten
Was wäre, wenn Sie Ihren eigenen Strom direkt auf Ihrem Balkon erzeugen könnten? Genau das ermöglichen Stecker-Solargeräte, auch bekannt als Balkonkraftwerke!
In unserer neuesten Episode sprechen wir mit Wolfgang Dötsch, OLG-Richter in Köln, über die Funktionsweise dieser innovativen Geräte und ihre vielfältigen Installationsmöglichkeiten auf z.B. auf Balkonen, Terrassen oder auch Grünflächen. Herr Dötsch erläutert, wie der Gesetzgeber bewusst den Begriff „Stecker-Solargerät“ gewählt hat, um Flexibilität in der Praxis zu gewährleisten.
Wir tauchen in die rechtlichen Rahmenbedingungen ein und diskutieren, wie man potenzielle Konflikte in Eigentümergemeinschaften meistern kann. Weiter beleuchten wir die Verantwortlichkeiten und Versicherungsfragen rund um Balkonkraftwerke und klären, wer für die Verkehrssicherungspflicht zuständig ist.
Viel Spaß und wertvolle Informationen erwarten Sie in dieser Episode!
Einen wunderschönen guten Morgen. Mein Name ist Michael Diaco, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des VDEV NRW, aber in erster Linie Verwalter, aus Freude an der Arbeit nicht an der Arbeit, aber an der Kommunikation. Heute wieder unser Gast. Ich sage wieder, weil wir genau dazu zu diesem Gesetzesentwurf schon das Thema virtuelle Eigentümerversammlung hatten. Aber heute hat sich Herr Wolfgang Döttsch bereit erklärt, auch zu dem Thema Stecker-Solargeräte etwas beizutragen, etwas zu sagen. Er ist OLG-Richter in Köln, co-autor des WEG-Kommentars Bermann und ein immer gern gesehener Gast bei uns beim VDV NRW. Ja, hallo zusammen, guten Morgen.
Speaker 2:Bock auf dieses Thema? Ja, auf jeden Fall. Ich bin ja stolzer Besitzer eines faltbaren Balkonkraftwerks, wie man da auch sagt. Habe ich mir gekauft während der Pandemie, und ich habe mir da noch einen kleinen tragbaren Akku dazu gekauft und habe während der ganzen Pandemie mein Homeoffice mit der Sonne gemacht Und auch noch mit, dass ihr genug Energie habt, um diverse iPhones und iPads der Kinder aufzuladen.
Speaker 1:Hast du deine Ente auch mit PV-Anlage ausgestattet?
Speaker 2:Die Ente leider noch nicht, aber ich fahre seit Jahren begeistert ein E-Auto und freue mich auch immer, wenn ich eins auf der Straße sehe.
Speaker 1:Kommen wir jetzt von der Ente mit PV-Anlage zu unserem eigentlichen Thema Steckersolargeräte, balkonkraftwerke. Steht das da drin? Ich glaube nicht. Das war von der.
Speaker 2:Nein, das Gesetz spricht vom Steckersolargerät. Der Laie spricht oft vom Balkonkraftwerk, ist ein blöder Begriff, ist ein kleines Atomkraftwerk auf dem Balkon. Steckersolargerät beschreibt es eigentlich besser. Man hat den Begriff aber übrigens das steht aber in der Gesetzesbegründung ganz bewusst offen gehaltenelt und in den technischen Vorgaben vom VDE Und da, die gerade auch im Fluss sind es gibt das Solarpaket, das da einiges verändert hat man das bewusst offen formuliert. Das meint halt eben Anlagen, mit der man mit Photovoltaiktechnik Strom macht und die dann per Stecker ins Netz eingebunden werden.
Speaker 2:Das muss jetzt nicht unbedingt im Balkon sein, Das kann auch irgendwas sein was man auf der Terrasse aufstellt, genau da werden wir bestimmt gleich nochmal drüber stolpern. Das muss nicht am Balkon sein. Der Gesetzgeber hat auch da ganz bewusst gesagt ich lasse das offen, möchte Standorte bewusst offen formulieren, um der Praxis möglichst weite Entscheidungsmöglichkeiten einzuräumen. Das darf auf Terrassen und auch auf Grünflächen installiert werden, wo die Reise dahin geht, hat er leider dann nicht gesagt. Da muss man ein bisschen aufpassen. Das Problem ist aber nicht neu. Wir kennen das ja zum Beispiel auch von der Barrierefreiheit und von der Ladeinfrastruktur für Elektromobile. Ich kann ja nur eine angemessene bauliche Maßnahme verlangen, das heißt, ich muss nach herrschender Meinung zumindest ein Mitbenutzungsrecht an der Fläche haben, und ob jetzt Eigentümer 1 von 20 einfach einen Antrag stellen kann, dass er die gesamte Grünanlage um das Haus rum jetzt mit PV-Elementen zustellt. Nach der Gesetzesbegründung geht das, aber das ist ja keine angemessene bauliche Veränderung mehr. Das wird man dann darüber einfangen müssen. Wäre nicht schlecht gewesen, das irgendwie zu begrenzen. Aber hätte er hätte Fahrradkette.
Speaker 1:Ich will noch mal zum Anfang kommen. Ende letzten Jahres ist ja der Gesetzeseinwurf vorgelegt worden wie auch bei der virtuellen Eigentümerversammlung muss ich es vorlesen, ich kann es mir einfach nicht merken zur Zulassung von virtuellen Eigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolaranlagen und zur Übertragung beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten. Das sind die Themen, die man in diesem Gesetzentwurf anspricht. Wie gesagt, du warst so nett und hast uns schon vor einigen Tagen bei der virtuellen Eigentümerversammlung zur Verfügung gestanden, heute eben bei dem Thema Stecker-Solaranlagen. Stecker-solaranlagen, haben wir ja gesagt, sind nicht nur die Geräte, oder du sagtest gerade, die auf dem Balkon stehen. Aber was haben wir uns konkreter darunter vorzustellen? Wenn ich das jetzt anspreche in Eigentümerversammlungen, dann wird immer die Wand an dem Balkongeländer verstanden.
Speaker 2:Genau das versteht der Leih darunter, und das ist auch eigentlich der ursprüngliche Anwendungsfall. Das ist ein ganz trauriges Geschehen um dieses Gesetz. Das muss man vielleicht noch ergänzen. Das Ding wäre schon lang durch, weil sich alle maßgeblichen politischen Parteien einig waren, dass das kommt. Aber das hing halt zusammen in diesem Entwurf mit der virtuellen Versammlung, und da es da Ärger gab, hat das das ganze Vorhaben ausgebremst. Dass die Balkonkraftwerke gefördert werden, war eigentlich direkt klar, als dieser russische Wich die Ukraine überfallen hat, und das hing halt jetzt so lange, weil man das unglücklicherweise mit dem anderen verbunden hat. Die Populisten von der CDU, csu haben noch versucht, das in ein eigenes Gesetz auszubremsen, weil sie einfach wieder Sand ins Getriebe streuen wollten. Hat es aber dann nicht besser gemacht?
Speaker 1:Das ist irgendwie auch nicht so geworden. Am 4.7. Ist es durch den Bundestag gegangen, am 27.9. Soll es im Bundesrat diskutiert werden. Wir hatten schon bei der W Virtue-Eigentümerversammlung gesagt, dass da jetzt noch was dazwischen kommt, ist eher unwahrscheinlich, und dann können wir damit rechnen, dass es gegebenenfalls noch in diesem Jahr, sehr wahrscheinlich spätestens am 01.01., dann in Kraft tritt. Ja, das wird schneller gehen.
Speaker 2:Das wird schneller gehen. Ja, das wird auch keine Übergangsfristen, wird keine Übergangsregelungen haben. Das wird einfach laufen, und dann kann man das dann beschließen. Beziehungsweise beschließen kann man es ja jetzt schon. Man hat sogar einen Anspruch darauf, dass es beschlossen wird. Darum geht es ja. Das wird oft durcheinander geworfen. Die Gemeinschaft konnte schon immer mehrheitlich Balkonkraftwerke genehmigen, hier das Gesetz dient nur darum, wenn die Gemeinschaft nicht will, dass der Einzelne einen durchsetz darauf hat, dass sie es ihnen genehmigt.
Speaker 1:Also, wir reden jetzt es wird ja Nummer 5 von den privilegierten baulichen Maßnahmen. Das heißt also, die privilegierten baulichen Maßnahmen sollen erhöht werden, dass zukünftig eben auch damit gemeint ist Stecker-Solargeräte. Ich möchte aber nochmal was darauf eingehen was sind genau privilegierte bauliche Maßnahmen? Was unterscheiden die privilegierten baulichen Maßnahmen von den normalen baulichen Maßnahmen beziehungsweise baulichen Veränderungen?
Speaker 2:sagen wir ja, Jede Gemeinschaft kann nach neuem Recht letztendlich durch einfache Mehrheit heute bauen, was sie will, in den Grenzen von 20-4. Das ist diese absolute Veränderungssperre. Die ist aber sehr, sehr, sehr. Das sind krasse Ausnahmefälle. Grund Die ist aber sehr, sehr, sehr, das sind krasse Ausnahmefälle. Grundsätzlich kann die Gemeinschaft durch eine einfache Mehrheit heute bauen, was sie will. In den Fällen, wo ich die Mehrheit aber nicht zustande komme, dann muss ich einen Anspruch auf eine Maßnahme bekommen. Dafür gibt es die privilegierten Maßnahmen. Dann kann der Einzelne hat einen notfalls bei Gericht einklagbaren Anspruch auf Gestattung oder Durchführung, und da wird das jetzt eingereiht, und wer sich damit befasst.
Speaker 2:Es gibt eine BGH-Entscheidung, das ist die 5 ZR 244 aus 22, die betraf einen Innenaufzug aus Gründen der Barrierefreiheit. Die muss man einfach immer lesen, das ist so die Benchmark, und da hat der BGH sehr klar auch nochmal gesagt, was für Folgen das hat, wenn so eine Maßnahme privilegiert ist, dass eben dann diese Veränderungssperre im Zweifel nicht greift. Wer da wie die Beweislast hat und solche Spiedelchen Bei Kograftwerken, ist das aber eigentlich kein Thema, weil die Dinger ja keinen großen Eingriff mit sich bringen. Da stellt sich ja eher schon die Frage ist das überhaupt eine bauliche Veränderung? Da kann man ja schon lange drüber diskutieren. Der Gesetzgeber wollte die jetzt einfach privile, einfach privilegieren, und das einmal im WEG und parallel dazu auch im Mietrecht, weil der 554 BGB Mietrecht läuft ja eh schon parallel zum 20 weitgehend, und das wollte man hier dann fortschreiben.
Speaker 1:Entschuldigung, wolfgang, lass uns eben noch bei den Ob und dem Wie bleiben. Erklär es bitte einmal für die, die es vielleicht noch nicht ganz verstanden haben, die nicht so tief in dem Thema drin sind Was meint ich oder was meint man, wenn man Das?
Speaker 2:Gesetz sagt, jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen zu den privilegierten Zwecken verlangen, die denen dienen. Das ist sehr weit zu verstehen, und damit ist das Ob eigentlich klar. Ich krieg das, und dann stellt sich die Frage wie soll das aussehen? Wo soll das angebracht werden? Welche Vorgaben mache ich für die der Mehrheitsentscheidung im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung überlassen, und da kann das Wie, da kann die Gemeinschaft dann mitreden. Aber dass man darf und das schreibt der Gesetzgeber auch nochmal erfreulich klar rein durch irgendwelche Auflagen und Vorgaben darf man den Anspruch nicht aushöhlen. Das heißt, im Grunde nach muss klar sein, der kriegt ein Balkonkraftwerk. Man kann jetzt aber noch sagen, das muss einen roten Rand oder einen grünen Rand haben.
Speaker 2:Man hat nicht den Anspruch auf das, was man selber subjektiv unbedingt für das Beste und Tollste hält, sondern da kann die Gemeinschaft mitreden. Und da ermuntere ich auch die Verwalter zu, das den Gemeinschaften mitzugeben. Das kennt man von früher. Menschen, die so alt sind wie ich, die kennen noch Satellitenschüsseln, und wenn so ein Haus dann 600 verschiedene Satellitenschüsseln hat, das sieht ganz hervorragend aus. Da kann man natürlich Vorgaben machen, dass die einheitlich aussehen, wie die festgemacht werden. Man könnte als Verwalter, wenn man will, das auch so organisieren, dass man mit so einer Art Ankreuzangebot eines Handwerkers denen jetzt die Möglichkeit gibt ihr kauft euch das und das Modell, das ist der Vertrag, den der Handwerker euch anbietet. Dann wird das einheitlich fachmännisch dran gemacht, und jeder zahlt die Handwerkerrechnung selber.
Speaker 1:Also, ich möchte mal auf die Satellitenanlagen zu sprechen kommen. Horror, horror, ja, also ganz, ganz, ganz schlimm. Jahrelang gebraucht, bis sie von diversen Häusern runterzukriegen. Und jetzt empfinde ich diese Stecker-Solargeräte auch als eine größere Satellitenanlage, optisch noch viel mehr in Erscheinung tretende Satellitenanlage. Ja, es gibt einen Unterschied.
Speaker 2:Fernsehgucken macht blöd, Balkongrafwerke machen Strom. Das ist das Sinnvolle.
Speaker 1:Also da sind wir. Also der Grundgedanke ist ja positiv, also das haben wir ja noch nicht erwähnt. Warum macht man das? Man macht das ja nicht, um Eigentümer, mieter oder Verwalter zu ärgern, sondern man macht es ja, um irgendwie weitere Möglichkeiten haben, strom zu generieren. Das ist ja auch positiv. Aber die Art und Weise also, ich fände es schrecklich. Also ich würde jetzt dafür plädieren, dass man das gemeinsam macht. Das heißt also, dass wir alle Balkone dann ausstatten. Das können wir ja tun.
Speaker 2:Klar, die Gemeinschaft kann grundsätzlich das gemeinschaftliche Eigentum, die Außenseite der Balkone ist regelmäßig gemeinschaftliches Eigentum umgestalten und verändern. Die Gemeinschaft könnte sich eine gemeinsame PV-Anlage bauen lassen. Da muss man natürlich dann als Gemeinschaft die Fragen klären, die damit zusammenhängen Steuerpflicht über 30 kW, leistung, kostenverteilung. Das hat der Gesetzgeber alles nicht geregelt. Man schreibt auch in die Begründung, man wollte die Dach-PV-Anlage bewusst nicht regeln, weil man davon ausgeht, dass die Eigentümer die jetzt eh super finden, weil man so Sachen wie Mieterstrom und so geregelt hat, mittlerweile, dass die Eigentümer das jetzt freiwillig machen. Das mag auch sein. Das muss die Gemeinschaft machen und wollen, und da hätte man besser eine Kostenregelung getroffen, weil wenn die Gemeinschaft gemeinsam PV-Anlagen baut, kriege ich eine Kostenlast alle ja nur über 21,2 hin. Ja, das heißt, das muss entweder Zweidrittelmehrheit, hälfte der Miteigentumsanteile, keine unverhältnismäßige Kosten sein, oder das muss sich in zehn Jahren amortisieren. Das wird schwierig. Eine PV-Anlage amortisiert sich nicht in zehn.
Speaker 1:Jahren. Also die meiste, die ich habe rechnen lassen, war so 18 Jahre. Ich weiß nicht, ob sich da noch was ändert, Aber ich habe auch gesagt, ich bin dann dafür. ich versuche, alle zu motivieren no-transcript.
Speaker 1:Aber, was mir dann so aufgefallen ist oder was mir im Sinn kam. wir haben die PV-Anlage. das Gesetz der Stecker-Solaranlagen gibt es ja trotzdem, und jetzt, die meisten Eigentümer sind ja nett, und man kann wirklich gut mit denen arbeiten, entgegen dem, was immer gesagt wird, zumindest aus meiner subjektiven Sicht. Aber den einen oder anderen, der nicht ganz einfach ist, den haben wir, und gerade der sagt jetzt ist mir egal, ob die PV-Anlage am Dach ist, die Steckersolaranlage möchte ich trotzdem montieren, kann ich nicht verhindern.
Speaker 2:Nein, das kann man hiermit eigentlich nicht mehr verhindern. Nein, das kann man hiermit eigentlich nicht mehr verhindern. Man kann nur Vorgaben machen, dass das alles vernünftig gemacht ist, befestigungsvorgaben, versicherungsauflagen und solche Sachen. Aber verhindern kann man sich. Und warum sollte man das auch, wenn der doch Strom sparen will, und man muss ja sagen, die Dinger sind ja wirklich günstig geworden.
Speaker 1:Also, ich weiß letztes Jahr hatten die Discounter im Sommer welche?
Speaker 2:Die sind ja nachgeschmissen worden. Ist das alles nicht? Das waren gute Pakete, da waren alle Befestigungsmöglichkeiten dabei. Was will man mehr?
Speaker 1:Es geht nur um die Optik Und die Frage wer ist für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich?
Speaker 2:Ja, das ist ja eine Sache, die steht nicht im gemeinschaftlichen Eigentum. Das ist wie ein fliegender Balkonstuhl, ist das, was, was der Eigentümer da an die Fassade anbringt, und der normalerweise auch nur einhängt und mit Schrauben befestigt und so. Und die Verkehrssicherungspflicht muss man regeln, und vor allem dann auch die Versicherungspflicht. Und witzigerweise werden diese Dinger normalerweise nicht in der Gebäudeversicherung erfasst. Aber die meisten Versicherer bieten eine Deckung über die private Haftpflichtversicherung an. Die hat aber nicht jeder. Das wäre zum Beispiel eine sinnvolle Auflage, die man sich nachweisen lassen könnte.
Speaker 1:Aber das sollte man auch tunlichst machen, dass man anfragt bei der Versicherung ist das abgedeckt, ist das nicht abgedeckt, Und wenn da zusätzlicher Versicherungsschutz notwendig ist, was kostet das?
Speaker 2:Genau. aber wie gesagt, die Gemeinschaft wird das nicht versichern können, weil das über die Gebäudehaftpflichtversicherung als ablösende Bauteile regelmäßig nicht versichert ist. Die PV-Anlagen sind in den Bedingungen meistens extra geregelt, Und der gängige Weg zur Versicherung der Balkonkraftwerke ist die private Haftpflichtversicherung, wo man erstmal drauf kommen muss. Das hat aber für uns den Vorteil, dass man dann auch eben die Mieter an Bord nimmt.
Speaker 1:Das Problem ist nur, ich müsste mir jedes Jahr nachweisen lassen, dass die private Haftpflichtversicherung gezahlt worden ist.
Speaker 2:Ja, ich würde mir das einmal nachweisen lassen.
Speaker 1:Und eine Auflage der das macht, der wird nicht mehr zahlen können.
Speaker 2:Aber das ist ein anderes. Ja, aber das ist immer das Problem. Aber der hat ja eine Wohnung, dann kann der zahlen, weil ich kann ja die Wohnung vollstrecken. Wenn ich dann die Beute noch einigermaßen verwaltet habe, was ja dein Job wäre, dann ist die Wohnung auch noch was wert.
Speaker 1:Bei uns zahlen sie alle. Ich wohne da nicht, auch immer, nein, aber ernsthaft. Also, wir haben Möglichkeiten. Wenn das jetzt wirklich nicht versichert sein sollte, klar, weil wir dann in die Immobilie Aber wenn das verdünftig angebracht ist, passiert da auch nichts.
Speaker 2:Also die diskutierte Brandtifa von diesen Dingern, die ist vernachlässigenswert. So eine Anlage bringt ja, wenn sie die meisten bringen, 400 bis 800 Watt. Das ist ein Föhn.
Speaker 1:Ja, ich hätte eher die Sorgen, dass die runterknallen weil sie nicht ordnungsgemäß befestigt sind.
Speaker 2:Ja, und das können natürlich die super high-quality chinesischen Edelstahlschrauben sein. Die kann ich jetzt super festmachen. aber in sechs Jahren lösen sie sich leider in ihrem Standteil auf, Und dann gehen die Dinger fliegen. Das ist ein Problem, ja.
Speaker 1:Aber ein Problem. Ja, aber halten wir nochmal fest es wird eine privilegierte bauliche Maßnahme werden. Wir können nicht über das Ob entscheiden, also es wird gemacht. Wir können über das Wie entscheiden. Aber es bleibt auch festzuhalten, dass der BGH ja letztes Jahr gesagt hat keine bauliche Veränderung ohne Beschlussfassung.
Speaker 2:Genau. Also, man muss, man hat einen Anspruch auf eine Beschlussfassung. Das heißt, wenn einer zum Verwalter kommt und verlangt, das, muss man das auf die nächste Eigentümerversammlung auf die Rolle nehmen und muss darüber beschließen lassen. Und dann sollte man sich Gedanken machen, wie man das halt eben die Durchführungsregelung treffen will, ob man dann vielleicht einheitliche Vorgaben fürs Gebäude macht. Das bietet sich an, über den Beirat dann mal, sage ich mal, im Haus rumzufragen. Wer will eigentlich noch sowas haben? wie stellt ihr euch das vor? Und dann kommt da schon was zusammen.
Speaker 1:Macht Arbeit. Was ist, wenn die Anlage einfach hängt und wir sind nicht gefragt worden, die Gemeinschaft ist nicht gefragt worden. Haben wir einen Rückbauanspruch?
Speaker 2:Tja, das ist immer die gute Frage. Grundsätzlich ja, Eine Baumaßnahme ohne einen Beschluss ist grundsätzlich. Wenn es sich um eine bauliche Veränderung hat, Also wenn das zum Beispiel fest an die Fassade geschraubt wird mit so einem Dreiecksgestell wegen der Sonneneigung, Dann haben wir eine bauliche Maßnahme, und dann habe ich grundsätzlich einen Rückbauanspruch. Dann kann man allenfalls noch darüber diskutieren, ob man den Rückbauanspruch wegen Treu und Glauben nicht durchsetzen kann, weil man einen Anspruch auf die Gestattung hat. Aber dann stellt sich die Frage hatte der denn einen Anspruch genau auf die Gestattung, wie er das gemacht hat? Den hatte hat den hat er ja nicht. Das kennt man von den Solaranlagen. Die haben wir im Zweifel auch immer abgeräumt. Ja, kann ich nachvollziehen, Wenn man das mit einem durchgezogen hat, mit dem Rückbau. Das hat auch eine gewisse heilsame Wirkung für die anderen. Ist das so?
Speaker 1:Das ist so Okay, wenn sie das alle mitkriegen, aber das können wir ja kommunizieren, ja gut.
Speaker 2:also, ich würde ja als Verwalter keinen Rückbauprozess starten, ohne den in die Eigentümerversammlung getragen zu haben, und das muss man sich ja schon überlegen. Als Verwalter darf ich ja nur das Alltägliche machen nach 27.1. und alle größeren Sachen würde ich mir nach 27 Absatz 2 genehmigen lassen, und insbesondere Prozesse im Namen der Gemeinschaft auf Rückbau von irgendeinem Schwarzbau loszutreten. die Rechte des Verwalters erweitern oder reduzieren per Beschlussfassung.
Speaker 2:Das ist ja keine alltägliche, unwesentliche Maßnahme. Im Namen der Gemeinschaft einen Prozess loszutreten auf Rückbau, das würde ich. Außergerichtlich kann man das vielleicht machen, aber jedenfalls nicht Anwalt beauftragen und bei Gericht losklagen. Das produz, kann man das vielleicht machen, aber jedenfalls nicht Anwalt beauftragen und bei Gericht losklagen. Das produziert ja Kosten. Und dann werden die Eigentümer nachher schon fragen was macht denn der Verwalter da? Der hat uns doch gar nicht gefragt, warum verklagt er denn irgendwelche Leute? Reden hilft, reden hilft ja.
Speaker 1:Aber das wäre vielleicht wieder ein Beispiel für eine schöne virtuelle Eigentümerversammlung die man aber schnell einberufen, um sich das okay für sowas zu holen. Ja, das ist wunderbar. Ich will noch mal kurz auf die Mieter kommen. Da ist ja dieser BGB 554. Da geht es um Barriere Reduzierung, mobilität, ich sag mal, die privilegierten baulichen Veränderungen des Mieters, und dieser Paragraf wird jetzt ergänzt auch um die Stecker-Solargeräte. Wie sollte der Vermieter, also der vermietende Wohnungseigentümer, jetzt sich verhalten? Wie soll er damit umgehen, wenn der Mieter es einfach montiert, oder hat er überhaupt eine Möglichkeit, da einzuschreiten?
Speaker 2:Der Vermietende Eigentümer hat einen großen Fehler gemacht. Er hat zwei große Fehler gemacht. Er hat einmal eine Eigentumswohnung gekauft, und dann hat er die noch vermietet. Deswegen sitzt er jetzt zwischen den Stühlen. Das heißt, wenn der Mieter an ihn rangeht, muss er seinem Mieter sagen ich kann gar nicht zustimmen. Also, ich kann dir in unserem Vertragsverhältnis die Erlaubnis erteilen, aber ich muss intern das in der WEG klären, denn sonst wirst du Mieter nachher auch zum Rückbau verpflichtet Und deswegen lass machen. Und dann muss man das sofort in die Eigentümerversammlung tragen und dann in der Eigentümerversammlung auf den Beschluss hinwirken. Und da die Normen ja gleich laufen, müsste eigentlich der Anspruch dann durchgereicht werden können. Nur, das muss man machen, man kann auch nicht die Mieter hinschicken. Ja, vielleicht schon.
Speaker 2:Ja, man kann überlegen, wenn die Eigentümer Nein sagen, ob der Mieter im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft die Beschlussersetzungsklage erheben kann. Das sind aber juristische Konstrukte am Hochreck, da muss der Eigentümer sich kümmern. Das hätte er sich besser überlegt, bevor er die Bude vermietet hat.
Speaker 1:Also deine Empfehlung keine Eigentumswohnung Kaufen.
Speaker 1:Kaufen schon, aber nicht vermieten Also kaufen kann ich, ehrlich gesagt, ich befasse mich ja auch, Ich leuche schon ein paar Jahre damit Kann ich nur empfehlen wenn man alle kaufen kann, Ja, dann sollte man lieber ein Haus kaufen und das aufteilen lassen, glaube ich, Das wäre die gritzigere Variante. Wolfgang, unsere Zeit neigt sich dem Ende. Können wir zusammenfassen, dass die Stecker-Solaranlagen kommen, Ob man sie jetzt gut findet oder ob man sie nicht gut findet? Die Motivation, so ein Gesetz zu machen, ist zumindest aus meiner subjektiven Sicht ich denke, auch aus deiner Sicht positiv zu werten. Schade, dass es so lange gedauert hat, aber das war eben, weil wir die virtuellen Eigentümerversammlungen mit in dieses Gesetzgebungsverfahren eingebunden haben. Aber das wird jetzt kommen. Und wie so oft, es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wurde. Auch dafür findet man Lösungen, und wenn man das Gespräch mit den Eigentümern sucht das ist zumindest meine Erfahrung dann wird das Ergebnis meist positiv, genau, und so eine Anlage macht glücklich.
Speaker 2:Man guckt immer auf seine App und sieht, wie viel Strom man gerade wieder macht. Das ist echt toll, das ist gut fürs Herz. Vielleicht nüchtern zu Ende durchkalkuliert lohnt es sich vielleicht gar nicht, aber es macht trotzdem Spaß. Also ich freue mich immer, wenn meine Hand gestromt war.
Speaker 1:Die Zuhörer können jetzt nicht deine Augen sehen. Ich will das nur betonen. Du meinst es auch so, wie du es sagst.
Speaker 2:Genau, ich bin allerdings da auch habe ich ein Fabel. Ich habe immer gerne ein Ups Hefti gekauft als Kind. Die Älteren von uns, das ist.
Speaker 1:Wolfgang, schönen Dank wieder für deine Zeit. Mit unserem Podcast zu machen, war wie immer sehr informativ, sehr spannend. Ich danke dir dafür. An alle, die zugehört haben oder zuhören danke fürs Zuhören. Ich hoffe, ihnen hat es auch ein wenig Spaß gemacht. Sie haben ein bisschen was mitgenommen. Hoffentlich bis bald. Ja, tschüss, vielen Dank.