Unter Beschluss - Der VDIV NRW Podcast

Aufzugsanlagen - Gefährdungsbeurteilung und Cybersicherheit: Herausforderungen und Betreiberpflichten

Michael de Iaco & Swen Jansen Season 1 Episode 7

Aufzüge sind mehr als nur Transportmittel - sie sind komplexe Systeme, die höchste Sicherheitsstandards erfüllen müssen. Was passiert, wenn diese nicht eingehalten werden? Gemeinsam mit Benjamin Reining, dem Geschäftsführer einer Aufzugsfirma, tauchen wir tief in die Welt der Aufzugswartung und -sicherheit ein. Wir entschlüsseln die zahlreichen Richtlinien und Abkürzungen, die in der Branche kursieren, und widmen uns den Herausforderungen, die die Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung und zukünftiger ISO-Normen mit sich bringen. Besonders beleuchten wir die Cybersicherheit von Aufzugsanlagen, die in einem Zeitalter der Fernsteuerung immer wichtiger wird.

Ein weiteres zentrales Thema dieser Episode sind die Betreiberpflichten und Haftungsfragen, insbesondere im Hinblick auf den Stand der Technik. Wie sollten Betreiber und Verwalter damit umgehen, und warum ist eine Gefährdungsbeurteilung so unerlässlich? Wir klären auf, warum die Verantwortung oft auf Verwalter übergeht, jedoch letztlich beim Eigentümer verbleibt, und welche Maßnahmen zur Minimierung von Haftungsrisiken ergriffen werden können. Abschließend betonen wir die Bedeutung regelmäßiger Wartungen und die Integration von Cybersicherheit, um Zwischenfälle zu vermeiden und den aktuellen Standards zu entsprechen. Hören Sie rein und bleiben Sie rechtssicher und gut informiert!

Speaker 1:

Musik. Einen wunderschönen guten Tag. Mein Name ist Michael Diaco, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Verbandes VDV NRW Und heute zu Gast. Herr Benjamin Reining aus Gladbeck, mitinhaber und Geschäftsführer einer Aufzugswartungsfirma, einer Aufzugsfirma Sie bauen Aufzüge komplett neu. Erstmal darf ich Sie recht herzlich begrüßen. Ich freue mich, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Wie fühlen Sie sich?

Speaker 2:

Ich bin ein wenig nervös, fühle mich aber gut. Wur wurde sehr nett empfangen. Wir haben im Vorfeld zusammen ein bisschen geplaudert, einen Kaffee getrunken, und ich freue mich auf das Gespräch.

Speaker 1:

Geht mir auch immer so. ich bin auch immer nervös, ist schon was anderes frei zu sprechen, oder in so ein Mikrofon rein no-transcript.

Speaker 2:

Wie kann man das am besten lösen? Am besten lösen kann man das Ganze mit einer Gefährdungsbeurteilung. Dort kann man die THBS 1115-1 einfließen lassen in der Gefährdungsbeurteilung und das Thema Cybersicherheit quasi behandeln und damit dann auch was für die nächste Prüfung vorlegen, dass der TÜV das beurteilen kann.

Speaker 1:

Mir fällt auf, dass sie sehr viele Abkürzungen nehmen, und das ist mir auch aufgefallen, als ich mich da vorbereitet habe. Also Aufzuchtthema ist nicht mein vorrangiges und nicht mein Lieblingsthema, aber da ist mir aufgefallen, alleine wie viele Abkürzungen und wie viele Richtlinien es da gibt. Ich darf mal ein paar aufzählen Aufzuchtrichtlinie, betriebssicherheitsbeordnung, dienstvorschriften für Instandhalte von Aufzügen und Fahrtreppen, tbrbs, technische Regeln für Betriebssicherheit, gigantisch. Und da habe ich auf ihrer Webseite gelesen. das fand ich sehr interessant und auch sehr lustig, die zehn Gebote. Da stand, glaube ich. korrigieren Sie mich, wenn ich etwas Falsches sage. in den zehn Geboten sind 279 Wörter verwendet worden, aber alleine bei der Betriebssicherheit sind es 26.000. Die zehn Gebote haben hunderte von Jahren überlebt und ausgehalten. Wird die Betriebssicherheitsverordnung auch so lange bestehen und es ausweiten.

Speaker 2:

Erstmal haben Sie vollkommen recht. Das steht bei uns auf der Homepage, und zwar hat es mein Geschäftspartner damals in einem Vortrag so gehalten. Und es ist tatsächlich so die zehn Gebote, wenige Worte. Jetzt Betriebssicherheitsverordnung viele Worte. Und es geht noch weiter. Wir kriegen 2028 eine ISO-Norm noch viel mehr Wörter. Das heißt noch viel mehr Verantwortung für die Betreiber, und es wird undurchsichtiger. Das heißt, sie sind wirklich darauf angewiesen, eine gute Fachfirma zu haben, die sie dabei berät und die dann auch rechtssicher, die sie rechtssicher berät, dass sie rechtssicher handeln können.

Speaker 1:

Und Cybersicherheit war ja der Ursprung. Was soll überprüft werden? Was will man da sicherer machen?

Speaker 2:

Ja, im Prinzip. wir leben jetzt ja in einem sehr digitalen Zeitalter. Das heißt, wir können ja mit unseren Handys mittlerweile zu Hause auch eine Klimaanlage steuern, den Fernseher ein und ausschalten. Und so ist es halt auch bei den Aufzugsanlagen. Die werden auch immer digitaler, man kann auf immer mehr Sachen zugreifen, und das macht eine Anlage natürlich auch angreifbarer. Das heißt, man kann, wenn die Möglichkeit besteht, auf der Anlage zuzugreifen, kann man Zustände herstellen, die für den Betreiber nicht in Ordnung sind. Das heißt, ich kann eine Aufzugsanlage, zum Beispiel wennbersicherheit für sicherheitsrelevante Messsteuer und Messeinrichtungen, das heißt, die Aufzugsanlage wird vollumfänglich betrachtet. Das heißt, die Steuerung der Frequenzumrichter, der Notruf, der Türantrieb haben diese Schnittstellen, auf die ich zugreifen kann. und wie kann ich das verhindern?

Speaker 2:

Denn man muss sich vorstellen zum Beispiel, es gibt vielleicht in einem normalen Wohnhaus jetzt nicht das Interesse, durch einen Cyberangriff die Anlage stillzusetzen, aber kritische Infrastruktur oder auch Krankenhäuser, da gibt es vielleicht sehr wohl Interesse, das Ganze zu machen. Aber die TBS unterscheidet es halt nicht. Also, die sagt jetzt nicht, sie müssen nur die kritische Infrastruktur in Betracht ziehen, sondern tatsächlich auch jedes normale Wohnhaus. Selbst ein Aufzug aus den 60er, 70er Jahren muss quasi daraufhin betrachtet werden und beurteilt werden.

Speaker 1:

Aber ist es so? ist es verpflichtend, das zu machen?

Speaker 2:

Eine muss. Sie haben ja tatsächlich, es ist ein Mangel. Also, wenn sie es nicht machen, haben sie einen Mangel Und auch geringe Mängel. Das überwachungsbedürftige Anlagengesetz sagt, auch geringe Mängel müssen beseitigt werden. Also jeder Bericht, den sie von der CIS bekommen, und da sind geringe Mängel drauf, die müssen auch abgearbeitet werden.

Speaker 1:

Sie sagten im Vorfeld hatten wir uns kurz unterhalten. Da sagten sie mir fünf Mängel bedeutet gleichzeitig ein sofortiges Handeln. Also ähnlich.

Speaker 2:

Also fünf geringe Mängel ist ein sicherheitsheblicher Mangel. Also, jeder Mangel muss erstmal abgearbeitet werden. Das zum Ersten. Aber wenn man fünf geringe hat, hat man einen sicherheitsheblichen Mangel. Dann hat man auch eine Nachprüfung. Das ist wieder ein bisschen was anderes.

Speaker 1:

Aber jeder Mangel muss laut Anlagengesetz beseitigt werden. Also, wir können auf jeden Fall festhalten, wenn jetzt eine Überprüfung stattfindet Hauptuntersuchung, zwischenprüfung dann würde das als geringer Mangel ausgewiesen.

Speaker 2:

die Cybersicherheit Und dann müssen wir auch tätig werden. Also genau, wenn sie noch nichts gemacht haben, also wenn noch kein Konzept vorliegt oder das noch nicht behandelt worden ist, dann wird es ein geringer Mangel, da wird es aufgeschrieben, und dann müssen sie tätig werden. Wir können noch nicht genau sagen, wie es weitergeht, denn es muss ja auch eine Wirksamkeitsprüfung irgendwann stattfinden. Das heißt irgendwann, wenn es weitergeht und Sie noch nichts gemacht werden, oder auch selbst, wenn Sie was gemacht haben, dann wird das auf Plausibilität geprüft, das, was Sie gemacht haben, und dann muss das auch Bestand haben. Also es muss sicher sein, was Sie gemacht haben. Wenn das Ganze nicht so ist, dann kann Sie auch eine Frist, das zu bearbeiten. Jetzt aktuell ist es aber ein geringer Mangel, und den können Sie, wenn Sie das ganze Thema in einer Gefährdungsbeurteilung mitbehandeln, dann beseitigen, wenn es vernünftig und richtig gemacht wird, kann man sagen, die Cybersicherheit ist ein Bestandteil oder sollte ein Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.

Speaker 2:

Genau Neuerdings sollte man das wieder aufnehmen. Das war also die THBS L15, teil 1. Gibt es jetzt natürlich so Ewigkeiten. Das heißt, wir hatten tatsächlich bis vor zwei, drei Jahren die Sachen auch noch nicht bei uns mit in die Gefährdungsbeurteilung drin. Jetzt ist es aber so, wir haben es also, wir bewerten das Ganze mit und werten das auch aus, und sie bekommen dann von uns auch eine Handlungsanweisung. Bezieh können dann der CISO auch was vorlegen. Eine reine Dokumentation oder eine Herstellererklärung reicht nicht aus. Also, viele Hersteller geben jetzt zum Beispiel für ihre Steuerung oder für das Notrufsystem eine Herstellererklärung aus. Man könnte meinen, ich lege die einfach da hin. Da steht ja drin, ist sicher kann nichts passieren. Das reicht aber nicht aus. Also, eine einfache Herstellererklärung reicht nicht aus, dem TÜV die vorzulegen, sondern man muss ein Konzept entwickeln, sondern das muss dann komplett vollumfänglich betrachtet werden und in der Gefährdungsbeurteilung einfließen. Nur dann bekommt man keinen Mangel aufgeschrieben.

Speaker 1:

In der Praxis wenn Sie rausfahren, treffen Sie viele Aufzugsanlagen an, wo noch keine.

Speaker 2:

Gefährdungsbeurteilung erstellt worden ist. Ja, das ist leider so. Obwohl eigentlich eine Gefährdungsbeurteilung schon immer gemacht werden muss, ist es eigentlich so, dass viele Anlagen das nicht haben. Also viele Anlagen haben keine aktuelle Gefährdungsbeurteilung.

Speaker 1:

Also, dann müsste komplett eine erstellt werden, genau. Und wenn die aber schon eine Gefährdungsbeurteilung haben, dann ist es ausreichend, die bezüglich Cyber-Sicherheit zu ergänzen, ganz genau, und dann haben wir Verwalter unsere Verpflichtungen diesbezüglich erfüllt, genau.

Speaker 2:

Also, eine Gefährdungsbeurteilung muss ja sowieso eigentlich immer mal wieder auf den Prüfstand, denn Normen ändern sich immer wieder. Sie als Betreiber haben die Verpflichtung, dem nachzugehen, also auch immer wieder die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Das heißt, kriegen wir eine neue Norm oder eine neue Verordnung oder trifft irgendwas Neues zu, müssen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung auf den Prüfstand stellen, um dann zu beurteilen ist die noch aktuell oder nicht, oder habe ich neuen Handlungsbedarf? Das muss immer wieder festgestellt werden. Wir empfehlen unseren Kunden, das alle fünf Jahre zu machen. Oder aber es gibt eine gesetzliche Anforderung, dass sich was geändert hat.

Speaker 1:

Wenn Sie sagen, sie empfehlen Ihren Kunden, das alle fünf Jahre zu machen. Also, ich könnte es zumindest nicht als Verwalter beurteilen, ob der Stand der Technik sich für Aufzuganlagen geändert hat. Wer macht das An wen?

Speaker 2:

wende ich mich Aber auf diese fünf Jahre kommen wir jetzt erstmal so. Also gerade bei älteren Anlagen haben sie in der Regel Handlungsbedarf, und wir können ja den Kunden jetzt nicht erstmal vorschreiben oder auch Heimkunden, dass wir von jetzt auf gleich alle Aufzugsanlage mit dem Stand der Technik abzugleichen, so, und dann ergibt sich ja daraus Handlungsbedarf, und ich müsste Ihnen ja sagen okay, ihr Aufzug ist jetzt, ich sag mal, aus den 90er-Jahre, der entspricht bei Weitem nicht mehr den Stand der Technik. Das und das und das muss er haben, und dann nehmen sie mal in 40, 50, 1000 Jahren, um das zu machen, geht natürlich nicht. Dann muss man halt abwägen, was kann man mit kleinen und wenigen Mitteln sofort umsetzen?

Speaker 2:

Da gibt es dann also diesen unmittelbaren Handlungsbedarf, da sagen wir, das ist sofort auszuführen. Dann gibt es den mittelfristigen und den langfristigen Handlungsbedarf, und dort kommen dann die Jahre zustande, wo man dann Zeit hat, sich darüber Gedanken zu machen wie kriege ich meine Anlage in fünf Jahren auf den Stand der Technik? Daher kommt auch so ein bisschen diese fünf Jahre, dass man das dann neu bewertet, weil die Augen zumachen und gar nichts machen, geht auch nicht. Also, man muss tatsächlich schon irgendwie sehen, dass man die Aufzugsanlage zum Stand der Technik bekommt und dass man ein Konzept hat, wie man das Ganze macht, wird denn wenn ich eine Hauptuntersuchung des Fahrstuhls habe, wird dann automatisch auch überprüft, ob eine ordnungsgemäß Gefährdungsbeurteilung vorliegt, oder ist das gar nicht?

Speaker 1:

Umfang einer Hauptuntersuchung Zwischenprüfung.

Speaker 2:

Also tatsächlich, es gab mal eine Zeit, da stand das drin in den Entwurfberichten. Jetzt sehe ich keine Gefährdungsbeurteilung vor. Jetzt ist ganz oft zu lesen dieser 712er-Mangel, und das ist der Stand der Technik. Den liest man, das ist ganz oft dann untereinander aufgeführt, meinetwegen zu kurze Fahrkommissur, kein Notaus in eine Schachgrube, kein UCM, kein SAFÜ oder ähnliche solche Sachen. Das steht da drin. Das ist der 712er-Mangel, und der bezieht sich auf den Stand der Technik, aber nicht gezielt auf die Gefährdungsbrut an, Aber 712 drinstehen haben in den Untersuchungsbericht, dann wissen wir als Verwalter, jetzt müssen wir aktiv werden.

Speaker 1:

das ist jetzt nicht zu vernachlässigen, sondern da ist irgendwas im Argen.

Speaker 2:

Genau. Also der Mangel bleibt bestehen. Wenn ich das natürlich nicht wegmache, bleibt es auch da als Hinweis da. Trotzdem brauche ich eine Gefährdungsbeurteilung, wo mir dann aufgezeigt wird, was muss ich tun, um an den Stand der Technik zu kommen. Die wenigsten Betreiber wissen ja überhaupt, was das alles bedeutet, was da steht, und dann ist es schon relativ wichtig, dass man dann aufgeklärt wird und wie man das Ganze umsetzen kann. Also, es muss nicht immer eine Neuanlage sein, um auf den Stand der Technik zu kommen, sondern ich kann sehr wohl und sehr gut Altanlagen modernisieren, was natürlich auch eine Menge Geld kostet, aber ich komme trotzdem nah an den Stand der Technik ran.

Speaker 1:

Sie hatten jetzt ein paar Mal gesagt, immer gesagt der Betreiber, der Betreiber. Und in der Vorbereitung habe ich gelesen, der Betreiber ist der Arbeitgeber. Verstehe ich nicht.

Speaker 2:

Sie haben die Betreiberpflicht als Verwalter. Der Verwalter übernimmt die Betreiberpflicht für seine Eigentümer. Das heißt, eigentlich ist der Eigentümer der Betreiber oder der Verwalter. Der Verwalter übernimmt die Betreiberpflicht.

Speaker 1:

Aber wenn da steht Arbeitgeber, warum steht da Arbeitgeber Achso?

Speaker 2:

jetzt weiß ich, worauf Sie hinausgehen. Ja, der Arbeitgeber ist tatsächlich also der Aufzug. Sobald Sie den Aufzug jemand anders zur Verfügung stellen, ist es ein Arbeitsmittel, und dann sind Sie ein Arbeitgeber, und jedes Arbeitsmittel braucht eine Gefährdungsbeurteilung. Das ist ganz egal, welches Arbeitsmittel es ist. Sobald Sie ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, muss für dieses Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.

Speaker 1:

Also man kann sich jetzt nicht zurücklegen, weil da steht Arbeitgeber, ich bin kein Arbeitgeber, sie sind der Arbeitgeber, wir sind der Arbeitgeber, ganz genau. Okay, das habe ich jetzt verstanden. Ja, und der Betreiber ist auch immer derjenige, der letztendlich in der Verantwortung steht. Kann ich Verantwortung übertragen? Kann ich sagen, ich möchte diese Verantwortung gar nicht? Herr Reining, sind Sie bitte so freundlich, sie sind jetzt für mich der Betreiber, und ich möchte, dass sie alle Betreiberpflichten erfüllen. Funktioniert das?

Speaker 2:

so Eine Betreiberverantwortung kann man nicht weitergeben. Also, man ist nicht in der Lage, mir die Betreiberverantwortung zu übertragen.

Speaker 1:

Ich kann sie beraten, dass sie sich erhandeln, aber ich kann nicht ihre Betreiberverantwortung übernehmen, um den Verwalter aus einer möglichen Haftung rauszukriegen. Betreiber ist der Eigentümer, verwalter übernimmt die Aufgaben für die Eigentümergemeinschaft, also die Gemeinschaft. Und was können Sie dafür tun, dass der Verwalter nicht in irgendeine Haftungsfalle tritt? Welche Aufgaben können Sie übernehmen, die natürlich in der Verantwortung des Betreibers bleiben? Aber welche Aufgaben können Sie unternehmen, dass wir auch noch morgen Abend gut schlafen können?

Speaker 2:

Ja, es gibt ja einiges zu machen an den Aufschlussanlagen. Also, sie müssen dafür Sorge tragen, dass sie regelmäßig gewartet wird. Da gibt es auch Vorgaben, wann und wie oft eine Anlage gewartet wird. Das hängt dann vom Baujahr ab, von dem Nutzungsgrad ab, von dem Standort ab. Da gibt es eine VDI-Tabelle, wo man nachlesen kann, was wie oft gewartet werden muss. Darauf haben Sie dann Sorge zu tragen, dass das gemacht wird. Dann sind Sie dafür verantwortlich, dass die Prüffristen eingehalten werden. Das können wir natürlich als Aufzugsunternehmen auch übernehmen. Das heißt, sowas können Sie schon übertragen an uns, dass wir zum Beispiel für Sie in Ihrem Namen die Sys beauftragen, regelmäßig die Anlagen zu prüfen.

Speaker 1:

Ent prüfen, entschuldigung das hatten Sie jetzt auch zwei, dreimal gesagt, das ist eine zentrale Überwachungsstelle, das heißt, es ist der sogenannte TÜV.

Speaker 2:

Aber es gibt nicht nur den TÜV. Es gibt die DEKRA, es gibt die GTI, und wir sagen TÜV. Früher hat man immer TÜV gesagt, aber eigentlich ist es die TÜV.

Speaker 1:

Wir sind durchaus in der Lage, diese Aufgaben zu übertragen, das heißt, dass diese regelmäßigen Untersuchungen durchgeführt werden. Beziehungsweise sind Sie dann auch Empfänger der Berichte, oder?

Speaker 2:

es bleiben Sie Also, wir bekommen die auch Natürlich, damit man das auch vergleichen kann oder abgleichen kann oder ob Handlungsbedarf besteht. Aber Sie bekommen die auch. Also Sie müssen die auch haben. Also Sie müssen das auch kontrollieren. Und es ist auch so, dass die Prüfberichte das ist auch leider sehr selten der Fall vor Ort abgelegt werden müssen. Also es bringt ja keinem was, wenn auch eine Gefährdungsbeurteilung oder auch die Prüfberichte schön irgendwo im Büro aufbewahrt werden und der Monteur oder die Zyste die vor Ort gar nicht einsehen kann. Also es ist immer auch ganz gut, dass, wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellt haben, wir machen nur die Hilfestellung, stellen Ihnen die zur Verfügung. Sie müssen sie also mit ihrer Unterschrift in Kraft treten als Betreiber. Das dürfen wir also auch nicht. Es ist immer sehr hilfreich, wenn die dann auch vor Ort zusätzlich abgelegt wird, also nicht nur im Büro, sondern auch vor Ort, das Ganze auch mit den ganzen TÜV-Berichten. Wir haben ja immer der Aufzug wird ja einmalungsbuch, was auch oft nicht vor.

Speaker 1:

Ort liegt. Also, es muss vor Ort liegen. Ja, das sollte da sein. Ist es sinnvoll, wenn der Verwalter selbst eine Begleitung, also bei der Prüfung, auch vor Ort ist, oder steht er da nur im Weg?

Speaker 2:

Der steht nur im Weg, denn tatsächlich das nötige Fachwissen fehlt dem Verwalter, und wenn man da hantiert mit zwei Mann, manchmal in kleinen Maschinenräumen oder auch mittlerweile bei Aufzugsanlagen ohne Maschinenräume, wo man in den Treppen raussteht, da steht er oft beim Weg. Also, das können wir viel besser.

Speaker 1:

Jetzt müssten Sie einmal bestätigen, dass wir das nicht abgesprochen haben, dass der Verwalter im Weg steht, weil ich schon hin und wieder immer von Seiten der Eigentumbehörde ja, da sie dabei sein, Und ich frage dann immer soll ich dabei außer im Weg stehen? Also, wir haben es nicht abgeschlossen. Nein, wir haben es nicht abgeschlossen. Das ist aus der.

Speaker 2:

Seele herausgeschlossen. Wir haben tatsächlich immer so ganz eifrige Eigentümer, die da immer dabei sein wollen, die auch Zwischenfragen stellen, und das ist eigentlich nicht förderlich. Man muss wirklich sagen, wir arbeiten konzentriert zu einer Hauptprüfung. Es gibt so Reihenfolgen, die man einhält, um das zu prüfen, und man macht ja auch eine Schachtfahrt. Da dürfen Sie sowieso nicht mit, sie haben im Aufzugshaft nichts zu suchen, da darf nur Fachpersonal rein. Also das macht schon Sinn, wenn der Prüfer das mit dem Techniker alleine macht.

Speaker 1:

Wenn ich Sie mal loben darf. Ich habe schon den Eindruck, dass Sie das Fach sehr gut verstehen. Also, es macht auch Spaß, ihnen zuzuhören. Aber Aber, leider geht unsere Zeit langsam zu Ende. Deshalb würde ich gerne noch mal eine kurze Zusammenfassung machen. Also eine Gefährdungsanalyse ist zwingend vorgeschrieben, nicht erst seit gestern, sondern seit vielen, vielen Jahren. Und diese Gefährdungsanalyse muss immer auf Stand der Technik sein. Das bedeutet, man kann sie nicht einfach irgendwie wegsperren und sie dann nie wieder rausholen, sondern man muss Sie hatten empfohlen, alle fünf Jahre zumindest. Es gibt eine Änderung, muss man das überprüfen lassen, ob das noch der Stand der Technik ist. Cybersicherheit kann man sich darüber ärgern, muss aber trotzdem durchgeführt werden. Ich habe auch den Eindruck, dass es vielleicht sogar Sinn macht Ich selbst fahre ja keinen Aufzug mehr dass es vielleicht sogar Sinn macht Ich selbst fahre ja keinen Aufzug mehr, weil ich ein paar Mal stecken geblieben bin. Ja, vielleicht war die Wartung nicht. Ich weiß nicht, wer es gemacht hat. Also ich versuche, ausrufwahn zu vermeiden, also nur, wenn es gerade sein muss. Aber Cybersicherheit macht Sinn aus.

Speaker 2:

Ihrer Sicht Ja, dass man das damit abhandelt, das macht auch Sinn. Es ist eh eine Vorgabe, wir kommen nicht drum rum, sie als Betreiber müssen es machen. Also warum nicht Gefährdungsbeurteilung erstellen, das mit aufnehmen, ist man rechtssicher, und alles ist gut.

Speaker 1:

Die Wartung des Aufzugs ist ja auch interessant hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie oft die durchgeführt werden, Ganz genau. Aber dafür gibt es Firmen, so wie Sie eine haben, die uns diese Arbeit abnehmen können.

Speaker 2:

Wir stellen auch diese Tabellen gerne zur Verfügung, weil oft sagt man wieso muss denn mein Auftrag viermal im Jahr gewartet werden? Das gibt es doch gar nicht. Mein Auto muss ja auch nicht viermal im Jahr zu einer Inspektion oder sowas. Da gibt es Tabellen, für die erarbeitet worden sind, warum das so ist, und daran richten wir uns, und damit sind wir rechtssicher.

Speaker 1:

Herr Reining, das Dokument würden wir gerne annehmen, also wo die Wartungsintervalle drinstehen, die empfohlen werden, weil das würden wir dann gerne unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen. Ist das okay für Sie? Sehr gerne, ja, ja, es war kurzweilig. Danke für das nette Gespräch. Ich habe einiges gelernt. Wir bleiben an diesem Thema dran, und hoffentlich bis bald Ich bedanke mich auch und bis bald Musik.