Unter Beschluss - Der VDIV NRW Podcast

Das Gebäudeenergiegesetz und seine Auswirkungen auf Wohnungseigentümer

May 14, 2024 VDIV NRW Season 1 Episode 1
Das Gebäudeenergiegesetz und seine Auswirkungen auf Wohnungseigentümer
Unter Beschluss - Der VDIV NRW Podcast
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Unter Beschluss - Der VDIV NRW Podcast
Das Gebäudeenergiegesetz und seine Auswirkungen auf Wohnungseigentümer
May 14, 2024 Season 1 Episode 1
VDIV NRW

Entdecken Sie die Tiefen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und lassen Sie sich von Wolfgang Dötsch, Richter am OLG Köln, durch die komplexen Regelungen führen.
In unserer ersten Podcast-Folge entwirrt Dötsch im Gespräch mit unserem Host Michael de Iaco, Vorstandsmitglied des VDIV NRW, das Knäuel aus Irrtümern und legt dar, wie das GEG als Meilenstein für den Klimaschutz dienen kann. 
Doch was sind eigentlich die Vor- und Nachteile von Gasetagenheizungen und zentralen Heizungssystemen?  Welche Rolle spielen Wärmepumpen jetzt und welche Möglichkeiten bietet Wasserstoff als mögliche Heizalternative? 

Ein Podcast, der unterhaltsam informiert und trotzdem zum Nachdenken anregt.

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Entdecken Sie die Tiefen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und lassen Sie sich von Wolfgang Dötsch, Richter am OLG Köln, durch die komplexen Regelungen führen.
In unserer ersten Podcast-Folge entwirrt Dötsch im Gespräch mit unserem Host Michael de Iaco, Vorstandsmitglied des VDIV NRW, das Knäuel aus Irrtümern und legt dar, wie das GEG als Meilenstein für den Klimaschutz dienen kann. 
Doch was sind eigentlich die Vor- und Nachteile von Gasetagenheizungen und zentralen Heizungssystemen?  Welche Rolle spielen Wärmepumpen jetzt und welche Möglichkeiten bietet Wasserstoff als mögliche Heizalternative? 

Ein Podcast, der unterhaltsam informiert und trotzdem zum Nachdenken anregt.

Michael de Iaco:

Hallo zusammen. Mein Name ist Michael Dejako, stellvertretender Vorsitzender des VDEV NRWs. In erster Linie bin ich aber Wohnungseigentumsverwalter und freue mich heute über das Thema GEG. Die meisten von Ihnen kennen es unter dem Heizungsgesetz vorstellen zu dürfen. Da mein Wissen diesbezüglich Aubegrenzes, haben wir Fachkompetenz heute eingeladen, und zwar den Herrn Wolfgang deutscher, richter am OLG Köln. Ist richtig wenn ich was Falsches sage, mag man mich korrigieren Nicht nur Richter, auch Mitkommentator, co-autor des berühmten WG-Kommentars Bermann, und wir duzen uns. Wundern Sie sich bitte nicht, weil wir uns seit vielen Jahren schon kennen. Als Referent im VDV NRW hat er viele Jahre wunderbare Themen für uns klar dargestellt, wolfgang zum Thema GEG was fällt dir dazu ein?

Wolfgang Dötsch:

Ja, tolle Sache, auch wenn viele das leider anders sehen. Aber ich bin persönlich gar nicht so ein Gegner des Gesetzes. Das ist handwerklich vieles sehr schlecht gemacht. Aber die Idee, dass man jetzt mal was tun müsste, was man hätte in den 16 Jahren vorher auch schon tun können, finde ich persönlich sehr gut. Und jetzt geht es leider trifft es sehr hart die Verwalter, die das Ganze jetzt mit Leben füllen und umsetzen müssen, und darüber wollten wir uns ja heute unterhalten. Da freue ich mich auch. Das ist ein Bereich, wo sehr viel Unsinn erzählt wird. Vielleicht können wir das eine oder andere heute aufräumen.

Michael de Iaco:

Ja, ich hoffe, Ich habe viele Gespräche geführt, übrigens auch mit Juristen, und habe unterschiedliche Meinungen gekriegt, wie was auszulegen ist. Und ich glaube, ja, in erster Linie ist ja der Postcard für Verwalter, für Beiräte, für interessierte Wohnungseigentümer, dass wir die so weit aufklären können, dass die Unsicherheit, die möglicherweise noch besteht, genommen werden kann.

Wolfgang Dötsch:

Ja, wobei? den Zahn muss ich dir gleich ziehen? Wenn du zwei Juristen fragst, kriegst du immer drei bis fünf Meinungen, normalerweise.

Michael de Iaco:

Wenn du zwei Juristen fragst, kriegst du immer drei bis fünf Meinungen normalerweise. Und das ist hier in einem Bereich, wo es natürlich keine Rechtsprechung gibt und auch auf absehbare Zeit nicht so schnell welche geben wird, sehr, sehr schwierig, weil auch das Gesetz handwerklich einfach von Leuten gemacht worden ist, die meisten davon ausgegangen sind am 01.01. Laufen keine Heizungen mehr, zumindest nicht mit fossilen Brennstoffen. Alles muss abgeschafft werden. Ist das heute noch so, oder?

Wolfgang Dötsch:

wie sieht es heute aus? Nein, das ist natürlich nicht so, und von der ersten Minute des Gesetzgebungsverfahrens haben bestimmte Kräfte in diesem Land weiter an ihrem Vorhaben gearbeitet, hier die Demokratie zu zersetzen mit Falschinformationen. Vorhaben gearbeitet, hier die Demokratie zu zersetzen mit Falschinformationen. Und das hier ist ein Bereich, wo sehr unglaublich viele Falschinformationen verbreitet werden. Niemand wird gezwungen, hier eine funktionierende Heizung rauszureißen.

Michael de Iaco:

Wir haben ja heute in erster Linie das Thema Gasetagenheizung, und das steht ja in der Überschrift. Nicht nur drin, gasetagenheizungen, sondern auch Einzelraumfeuerungsanlagen Mir, sondern auch Einzelraumfeuerungsanlagen Mir ist nicht richtig klar, was ist darunter?

Wolfgang Dötsch:

zu verstehen. Der Begriff der Einzelraumfeuerungsanlage ist ein ganz spezieller. Der ist in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen so genannte Einzelöfen, die regelt. Das meinten Ofen im Zimmer, im Wesentlichen. Damit wird es wenig praktische Anwendungsfälle geben. Man muss allerdings sagen, ausgenommen sind Feuerungsanlagen, die primär Kochzwecken dienen. Wer also mit einem offenen Feuer in der Wohnung kocht, der wird nicht vom Heizungsgesetz erfasst. Es muss Öfen geben, mit denen man entweder heizt, also der klassische Bollerofen, aber auch Öfen, wie es sie heute gibt, dann teilweise auch Warmwasser erzeugen. Die würden dann auch wenn sie auf den einzelnen Raum bezogen sind, darunter fallen.

Michael de Iaco:

Wäre es nicht einfacher gewesen, einfach nur OVNIIN zu schreiben.

Wolfgang Dötsch:

Ja, das Problem ist, dass bei all diesen Regelungen die Gesetze ja diese Begriffe schon kennen. Solche Anlagen sind ja geregelt, und die haben dann halt leider in Deutschland immer so sperrige Begriffe.

Michael de Iaco:

Ich frage mich immer, für wen schreibt man die Gesetze? Man schreibt sie ja nicht nur für Juristen, man schreibt sie auch für den Endverbraucher, für uns, und wir müssen es auch verstehen. Deshalb danke für die Aufklärung. Heute habe ich gelernt Einzelförderungsanlagen sind öfen. Was auch immer gesagt wird, wir haben bis 2045 Zeit. Ist das so? Haben wir bis 2045 Zeit die Gasetagenheizung und andere Etagenheizungen, bis wir die anpacken müssen? Oder ist das nur ein Gerücht?

Wolfgang Dötsch:

Das ist ein bisschen schwieriger, wenn wir uns speziell mit der Gasetagenheizung befassen. Wir müssen ein bisschen abschichten. Wir haben einmal eine Übergangsfrist Am 31.12.2044 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Bis dahin muss also wirklich alles ausgetauscht sein. Bei den Gasetagenheizungen ist es ein bisschen besonders, weil wir da uns gleich Sonderregeln angucken. Wenn die erste Heizung im Haus kaputt geht, laufen Fristen an, und dann muss was passieren. Deswegen gelten da leider dann etwas andere Fristen. Aber generell hat man schon Zeit bis 2045.

Michael de Iaco:

Also, das Ziel ist, bis zum 31.12.2044 fossile Brennstoffen abzuschaffen. Ich habe irgendwann mal gelesen 65 Prozent Beziehungsweise. Es muss mit 65 Prozent erneuerbaren Energien geheizt werden. Das ist richtig, Genau das ist das Ziel des Gesetzes. Okay, das ist nachzuvollziehen, kann man ja nichts gegen haben. Die Motivation ist ja gut.

Wolfgang Dötsch:

Aber das sagt es. Das ist auch nicht überraschend. Die Leute tun so, als hätte die Regierung sie da aus dem Hinterhalt überfallen. Das ist das Pariser Klimaschutzabkommen. Das ist 30 Jahre alt oder so. Ja, da war das alles viel abstrakter. Das ist halt über Klimaschutz Wenn man nur redet und nichts macht, wird es irgendwann doof.

Michael de Iaco:

Ja, da bin ich dabei. Also, das ist auch immer das, was ich sage Klimaschutz muss sein. Man kann nicht gegen Klimaschutz sein. Über die Art und Weise kann man sich sicherlich streiten. Und jetzt sagtest du es vorhin schon wir reden von Etagenheizungen. jetzt mal konkret, weil in den meisten Fällen dürften es Gasetagenheizungen sein. Was passiert dann konkret? was bedeutet das für die anderen?

Wolfgang Dötsch:

Das ist erstmal keine gute Idee, wenn einer einfach auf die Idee kommt, seine Heizung neu zu machen. Das sollte man auch mit seinen Eigentümern. als Verwalter ist da erstmal wichtig zu informieren, dass keiner anfängt rumzubauen. Das ist einmal blöd für die anderen, weil Fristen anlaufen, die wir uns gleich angucken können, und einmal auch blöd für den selber, weil der unter Umständen jetzt 20.000 Euro für eine neue Heizung ausgibt, die aber dauerhaft so keinen Bestand haben kann, weil die Gemeinschaft sich vielleicht dann entscheidet, wir reißen, die Gasetagenheizung gekauft hat und nachher dann sich an einem zentralen irgendwie anschließen soll, und da ist dann direkt Unfrieden programmiert. Wenn die vorher miteinander gesprochen hätten, wäre das oft besser gelaufen.

Michael de Iaco:

Besteht eine Pflicht, sich an eine zentrale Heizungsanlage anzuschließen.

Wolfgang Dötsch:

Nein, das Gesetz ist leider sehr, sehr kompliziert geregelt. No-transcript sind die Anforderungen des GEG für Heizungen fünf Jahre nach dem Zeitpunkt anzuwenden, zu dem die erste Etagenheizung ausgetauscht wurde? Um das etwas zu verkürzen. Das heißt, wenn der Erste die Heizung austauscht maßgeblich ist der Austausch, nicht die Kenntnis der anderen davon dann muss fünf Jahre später grundsätzlich die Anforderungen des 71 GEG gewahrt sein. Das ist die Vorschrift, die allgemein regelt, wie so eine Heizung in Zukunft geregelt sein muss. Das ist diese 65-Prozent-Regel, von der du eben gesprochen hast. Das heißt, der Idealfall ist nach, dass man eine Wärmepumpe dann einbaut.

Michael de Iaco:

Also, der Erste baut seine Heizung aus, wir haben Kenntnis. Dann haben wir eine Fünfjahresfrist. In dieser Fünfjahresfrist können die Übrigen noch nachziehen, sich auch eine Gasetagenheizung einbauen, ohne Berücksichtigung der 65% Regelung, oder müssen die Nachziehenden schon die 65 Prozent-Regelung einhalten?

Wolfgang Dötsch:

Auch da noch komplizierter. Da muss man wieder etwas aufdröseln. Ich fange mal an, wir denken mal vom Einfamilienhaus, weil das immer einfacher ist. Beim Einfamilienhaus sagt der 71, dass die ganzen Vorgaben mit den 65 Prozent immer erst dann gelten, wenn die kommunale Wärmeplanung fertig ist, es sei denn, die Stadt braucht so lange, dass sie je nach Einwohnerzahl nicht am 30.06.26 oder am 30 Marketing getrieben worden. Die Städte sollen gehalten sein, vernünftige Lösungen zu entwickeln, sei es Fernwärme, sei es Großwärmepumpen, für Quartierlösungen, sowas anzubieten und das zu planen. Und wenn diese Planung gedeiht, dann können die Leute auch längere Übergangsfristen haben, um sich daran anzuschließen. Das ist eigentlich eine ganz vernünftige Regelung, die den Städten dann auch Möglichkeiten gibt, lokal was zu regeln und zu machen. Das heißt, für uns ist erstmal im Einfamilienhaus die absolute Höchstgrenze 30.06.26, 30.06.28.

Wolfgang Dötsch:

Je nach Einwohnerzahl. Da gilt das GGG So. Und jetzt müssen wir mal vom Einfamilienhaus weg auf die Häuser, und da ist es dann so, dass Anforderungen fünf Jahre nach dem ersten Austausch zu wahren sind. Aber und das ist die Aufgabe des Verwalters, und das macht die Sache so schwierig man muss eine Entscheidung treffen in den Häusern, ob man zentralisieren will oder ob man eine etagenweise Lösung der Beheizung beibehalten will.

Michael de Iaco:

Man muss eine Entscheidung treffen. Wie sinnvoll ist es denn, eine Entscheidung zu treffen, wenn die Wärmeplanung noch nicht fertig ist? Das ist der erste Teil meiner Frage. Der zweite Teil meiner Frage wenn ich es richtig recherchiert habe und gelesen habe es steht ja im Gesetz drin wenn die Fristen nicht eingehalten werden, dann soll man so tun, als ob es eine Wärmeplanung geben würde.

Wolfgang Dötsch:

Und wie soll das funktionieren? Da hast du zwei Sachen vermischt. Erstmal nochmal für alle zum Zuhören Wenn die Gemeinde die Wärmeplanung nicht fertig hat, dann gilt das Gesetz auch ohne Wärmeplanung. Das ist die erste Baustelle. Aber jetzt im Haus selber ist es so man muss eine Entscheidung treffen, Und wenn man die Entscheidung nicht trifft, dann wird zentralisiert. Und das ist die Gefahr für diese Anlagen, dass, wenn die das jetzt verschleifen lassen, die Fristen verbaselt werden, dass man dann halt eben zentralisieren muss von Gesetzes wegen. Das heißt, dann muss, wenn was kaputt geht kann, keine Etagenlösung mehr eingebaut werden, legal, sondern dann muss eine zentrale Beheizung für das Haus angeboten werden. Und deswegen ist die Einhaltung dieser Fristen auch so wichtig, dass man sich eben überlegt, wo man mit dem Gebäude hin will no-transcript nicht fertig ist, der Stadt, dann kann ich keine vernünftige Entscheidung treffen.

Wolfgang Dötsch:

Das ist das Problem. Vor allem ist das Problem auch deswegen, weil die Vorschriften nicht aufeinander abgestimmt worden sind. Dazu kann ich vielleicht kurz aus dem Gesetzgebungsverfahren erzählen, warum das passiert ist. Das Gesetz war in der Arbeit im Wirtschaftsministerium, dann ist der Gesetzesentwurf, bevor er abgestimmt war, geleakt worden, und alle haben sich schon mal aufgeregt. Dann entstand das Gesetzgebungsverfahren von Anfang an unter Druck. Dann ist der erste Entwurf gemacht worden. Der ist natürlich abgelehnt worden. Dann ist das Ganze in den Rechtsausschuss gegangen, und im Rechtsausschuss hat man das Gesetz komplett umgeändert, und das macht den Zugang dazu auch so schwierig. Wenn man sich die Bundestagsdrucksache ausdruckt, dann druckt man erstmal 200 Seiten aus zu einer Fassung, die gar nicht gesetzlich worden ist, und druckt sich dann aus dem Vermittlungsausschuss die neue Fassung aus, nochmal 150 Seiten, und dann muss man halt immer nebeneinander legen, und das passt alles nicht mehr richtig gut zusammen, und das passt alles nicht mehr richtig gut zusammen. Wenn ich jetzt nochmal auf unsere Fristen komme das Problem ist, das Gesetz sagt, wenn die Heizung kaputt geht, ab dem 01.01.

Wolfgang Dötsch:

Diesen Jahres schon. Also theoretisch laufen die Fristen schon. Wenn jetzt einert, dass die erste Heizung ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage eingebaut wurde, hat der Verwalter unverzüglich der Eigentümerversammlung einzuberufen, no-transcript 1 zu beraten. Das ist diese allgemeine Regelung. Die sagt 65%, und guck mal auf die Wärmeplanung, und das ist ja total irre, wenn diese Vorschrift jetzt schon gilt, ich aber in Köln eine Wärmeplanung frühestens am, und das ist natürlich unbefriedigend, und diese naheliegende Frage wäre gut gewesen, man hätte die geregelt. Ich glaube, der Gesetzgeber meinte, dass all diese Fristen erst anlaufen sollen, wenn das GEG auch fürs Einfamilienhaus gilt. Das hat er aber leider nicht klar geregelt, und ich weiß, dass die Bezirksschauern schon in Nordrhein-Westfalen die eine Hälfte so, die andere Hälfte so, der Hälfte so, also es ist schwierig, aber um den Verwalter da unterstützen zu können wir müssen ja irgendwas beschließen beziehungsweise in erster Linie müssen wir an diesem Jahr aufklären.

Michael de Iaco:

Wir haben ja die Pflicht der Aufklärung. Bis zum 31.12.2024 müssen wir den Schornsteinfeger nach der Nennwertleistung fragen, ein paar Informationen einholen. Gleichzeitig müssen wir zusätzliche Informationen von den Eigentümern einholen. Das beschließen wir auf jeden Fall, dass wir da entsprechend tätig werden. Obwohl, wenn wir es müssen, ist da überhaupt eine Beschlussfassung erforderlich.

Wolfgang Dötsch:

Das müsst ihr gar nicht beschließen, und da kann man sagen, das ist schon mal sicher. Das, was du jetzt angesprochen hast, sind die Informationspflichten aus 71 N. 1 bis 3. Das geregelt, muss man sich mal durchlesen. Das gilt auf jeden Fall seit dem 01.01. Diesen Jahres. Das ist geltendes Recht. Das muss man auch nicht beschließen, das muss man nur machen.

Michael de Iaco:

Haben wir denn die Möglichkeit, dass die Gemeinschaft sagt, sie möchte bei Gasetagenheizungen bleiben, das dem Schornsteinfeger auf mitteilt und begründet das auch, weil man erstmal die Wärmeplanung abwarten möchte. Begründet auch, dass man sich erst noch weitere Informationen einholen möchte. Kann ich damit in Anführungszeichen diese 5-Jahresfrist umgehen, dass ich jetzt schon mitgeteilt habe, ich bleibe bei Gasetagenheizung? Das ist eine gute.

Wolfgang Dötsch:

Frage, die ich in der Vorbereitung gelesen habe, dass du mir die stellen willst. Wenn man das Gesetz liest, sagt das Gesetz ja, dass man diese Entscheidung treffen soll, wenn es passiert ist. Und du willst die Entscheidung jetzt treffen, bevor die erste Heizung ausgetauscht wird und bevor das Gesetz gilt. Das könnte ein Problem sein. Ich kann das natürlich jetzt beschließen, aber ob das die Entscheidung ist, die mich nachher rettet, hin zu den Einzellösungen pro Etage, da wäre ich nicht sicher. Ich würde das Prozedere einhalten nach dem Austausch Eigentümerversammlung dann beschließen, oder wenn du es jetzt beschließt, würde ich es auflösend bedingt für den Fall, dass die erste Heizung kaputt geht, beschließen, damit du diese Anforderungen des Gesetzes erfüllst. Ich würde jetzt nicht prophylaktisch beschließen. Wir bleiben auf jeden Fall bei der Gasetagenheizung. Ich weiß, dass das viele Eigentümer wollen, aber den Zahn muss man denen auch ziehen, weil die müssen sich eins überlegen wenn die keine zentrale Lösung haben wollen, müssen die, wenn ihre Heizung irgendwann demnächst kaputt geht, sicherstellen, dass sie selbst verantwortlich in ihrer Wohnung eine GIG-konforme Einzelheizung einbauen, und da geht keine Gasheizung mehr.

Michael de Iaco:

Das wird nicht funktionieren. Ich weiß ja nicht, was die Städte anbieten. Vielleicht haben wir statt Spielplätze zukünftig Wasserstofftanks überall stehen. Das bleibt ja abzuwarten. Ich finde es nur eben schwierig, jetzt eine Entscheidung zu treffen. Wolfgang, ich habe so um die 25 Eigentümerversammlungen schon mit Gasetagenheizung also wo Gasetagenheizung betrieben werden durchgeführt und habe versucht zu motivieren, warum man eine Gasetagenheizung austauschen sollte und zukünftig über eine Zentralheizung alles machen soll, weil wir weniger Kosten haben, Sprich, wir müssen nicht zehn Gasthermen austauschen, wir müssen eine Zentralheizung austauschen, die weniger kostet als zehn Gasdärme. Wir haben nur einmal Schornsteinfeger, statt zehnmal den Schornsteinfeger bezahlen zu müssen. Wir haben nur einmal Wartung statt zehnmal Wartung. Trotzdem wurde es überall abgelehnt, und man hat gesagt, man möchte bei Gasetagen und Heizung bleiben. Ich soll die Informationen bei dem Schornsteinfeger einholen, was wir auch tun. Und weil man der Auffassung war, dass man die Wärmeplanung abwarten möchte, Was ich persönlich ganz subjektiv gesehen auch für sinnvoll erachte, erstmal abzuwarten, was da noch kommt, Macht das Sinn so aus seiner Sicht?

Wolfgang Dötsch:

Ja. also die Vorfrage ist darf ich die abwarten? Das habe ich ja eben gesagt. da ist das Gesetz leider ein bisschen unklar. Ich verstehe das auch so wie du, dass ich das abwarten darf, Aber das hat einen gewissen Unicherheitsfaktor. Letztendlich ist allein das sinnvoll, weil man nur mit der städtischen kommunalen Planung sieht, wo man hinlaufen kann. Es bringt ja überhaupt nichts, jetzt für teuer Geld eine Riesenwärmepumpe in dein Haus zu planen, Und nachher geht das ganz einfach mit Fernwärme. Dann wäre das viel einfacher, als vielleicht die Kellerabteile zu schneiden und Platz zu machen für Technik und so. das kann man sich vielleicht alles sparen. Deswegen ist Zuwarten sinnvoll. Nur, man sollte als Verwalter, meine ich, in dem Punkt den Eigentümern reinen Wein einschenken. Die Idee, wir beschließen, wir behalten die Gasetagenheizung, ist regelmäßig keine gute, weil die können später die Anforderungen des 71GG in den Wohnungen nicht sicherstellen, Denn es gibt ja gar keine vernünftige Möglichkeit, wie die das machen können. Also die Idee, dass da einfach die Wasserstoffleitung kommt und ich dann einfach eine Wasserstoffheizung habe und dass das bis 2028 in Deutschland klappen soll, halte ich persönlich für völlig veranliegend.

Michael de Iaco:

Ich bin gerade dabei, in einem Mehrfamilienhaus von mir in Bochum Wärmepumpen pro Etage einzubauen. Sieht dann so ein bisschen aus wie in Italien die Klimaanlagen an den Wänden. Ist aber eine Möglichkeit, die man sicherlich durchführen kann. Teuer kommt auch darauf an, wie zukünftig und ob es weiterhin so gefördert wird, aber es ist sicherlich eine Lösung, das zu machen. Aber das wäre doch ein Weg, wie du dann den Gemeinschaften die Probleme mit. Aber das ist sicherlich eine Möglichkeit, weil ich vom Grundsatz her die Auffassung habe, dass wir was tun müssen für Klimaschutz. Da müssen wir was für tun. Ob das jetzt sinnvoll ist und wo das jetzt anfangen muss, kann auch beim Auto anfangen.

Wolfgang Dötsch:

Wir reden ja über den Immobilienbereich. Vielleicht sollte man von der Idee weg, wir tun was für den Klimaschutz Ich versuche das persönlich auch bei den Elektroautos den Leuten anders zu vermitteln. Wir tun was fürs eigene Portemonnaie. Klimaschutz muss nämlich sexy werden, und das ist er eigentlich schon. Und wenn die Leute mal nüchtern rechnen, was die Gasetagenheizung, die sie jetzt neu einbauen, was die in fünf Jahren kosten wird bei der Preisentwicklung und bei der CO2-Abgabe Abgabe, dann sind die Mehrkosten von so einer Wärmepumpe, zumal man ja jetzt auch noch gute Förderungen abgreifen kann, letztendlich sind die gleich null beziehungsweise man spart wahrscheinlich relativ schnell Geld mit der Wärmepumpe. Das ist genau wie mit einem E-Auto. Wenn man das mal nüchtern durchrechnet, ist ein E-Auto billiger als jeder Verbrenner.

Wolfgang Dötsch:

Ich fahre ein, und so fährt man, und das muss man den Leuten auch wieder klar machen, weil da natürlich unglaublich viel Desinformation ist. Man muss sich das ja jetzt auch mal überlegen. Wir haben jetzt Europawahlkampf, jetzt wird die Autos gerade wieder angegriffen, dass selbst die von der Leyen davon schwafelt, das Verbrenner aus wieder nach hinten zu verlegen, damit man jetzt die Wahl gewinnt. Aber wie irre ist das? Alle deutschen Hersteller haben sich umgestellt, und man fällt denen jetzt politisch in den Rücken, obwohl die alle gar keine Verbrenner mehr machen wollen. Das ist schon verrückt, und ich glaube, dass das hier mit der Wärmepumpe auch so ein Weg ist, wo man den Leuten erklären muss, wenn man eine vernünftige Planung für sein Haus aufstellt, kann man Geld sparen.

Michael de Iaco:

Das sehe ich auch so. Du sagtest gerade, du bist auf die CO2-Abgabe eingegangen, weil das möchte ich nochmal betonen, das ist ja gewollt. also machen wir uns nichts vor. Gaspreise werden teurer, werden bewusst nach oben getrieben, weil man ja diese Art der Heizung nicht mehr haben möchte. Fassen wir auch nochmal kurz zusammen Wir haben Gasetagenheizung, die erste baut aus. wir haben eine Fünfjahresfrist. Innerhalb dieser Fünfjahresfrist müssen wir uns entscheiden wollen wir bei der dezentralen Versorgung bleiben oder steigen wir um auf eine zentrale Versorgung? Tun wir nichts, sind wir bei der zentralen Versorgung, ob wir das wollen oder ob wir das nicht wollen. Sinnvoll erscheint mir und ich habe es auch verstanden, dass du es auch so siehst dass man die kommunale Wärmeplanung eben abwartet, was kommt da noch, korrigiere mich, du guckst etwas kritisch.

Wolfgang Dötsch:

Ja, wie gesagt, das Gesetz ist an dem Punkt leider unklar. Also, das Gesetz sagt nichts, und ich habe in Wuppertal für euch den Vortrag gehalten, da habe ich die Internetseiten ausgewertet des Ministeriums. Selbst die FAQs auf der Internetseite sind da in dem Punkt leider nicht ganz klar, was die denn regeln wollen, was die denn regeln wollen. Ich sage mal, wenn man meine Oma gefragt hätte, das war eine ganz schlaue Frau, die hätte gesagt Jung, klar musst du die Stadt abwarten, sonst weißt du ja gar nicht, wo du hinplanen sollst. Und da hätte sie natürlich auch recht. Also, sinnvoll ist das, das abzuwarten. Die Gefahr ist aber, wenn ich jetzt bis 2028 abwachte und jetzt hat der Erste die Heizung ausgetauscht diesen Jahres dann läuft die 5-Jahres-Frist ja relativ schnell ab, nachdem die kommunale Wärmeplanung in Köln da ist. Wenn es gut läuft, ist sie am 30.06. 2028 da. Wenn jetzt aber am 2.1.24. Die Heizung ausgebaut ist, läuft am 2.1. 29 die Frist ab. Dann habe ich nicht mehr wirklich.

Wolfgang Dötsch:

Zeit, dann wird es eng. Du weißt, welche Fristen du brauchst, um was zu bauen. Und wenn wir dann noch darüber reden, dass wir aber gerade alle Kellerabteile neu zuschneiden müssen, weil wir eine Übergabestation für die Fernwarmeleitung irgendwo im Keller unterbringen müssen, das schaffst du in der WEG nicht in drei Wochen, das ist richtig. Aber was ist mit den acht Jahren? Ich habe da nur acht Jahre im Kopf. Ja, das sind die Fristen, die da hinten dranhängen. Das muss man sich dann mal durchlesen. In den Dingern, wenn man die Entscheidung getroffen hat, gibt es relativ lange Übergangsfristen. Das ist relativ kompliziert geregelt im Gesetz, aber wir reden ja über die erste Frist Fünf Jahre. Nach Austausch muss ich eine Entscheidung treffen, und da würde ich als Verwalter sicherheitshalber, vor allem wenn ich nicht zentralisieren will, eine Beschlussfassung immer in der Fünfjahresfrist ab erstem Austausch machen. Das würde ich einfach aus Gründen verwalterlicher und anwaltlicher Vorsorge machen.

Michael de Iaco:

Nochmal, um den Verwalter zu unterstützen Beschlussfassung kritisch, wenn wir jetzt beschließen, wir bleiben bei der Gasetagenheizung.

Wolfgang Dötsch:

Also dieses Jahr das zu beschließen, wenn noch nichts ausgetauscht ist, meine ich nach dem Wortlaut des Gesetzes keine gute Idee. Das Gesetz sagt ja, wenn der Erste ausgetauscht ist, soll ich dann einberufen und dann beschließen. Wenn ich jetzt quasi prophylaktisch beschließe, dann müsste ich zumindest den Beschluss ganz klar als aufschiebende Bedingung für den Fall des ersten Austauschs oder so fassen, damit der dann auch gilt. Das ist jetzt auch keine Frage, wenn der Beschluss nur anfechtbar ist und so das ist alles egal für diese Frage.

Wolfgang Dötsch:

Für mich ist ja viel spannender wann bin ich nach dem Gesetz zur Zentralisierung verpflichtet? Und deswegen ist das weniger eine Frage von Beschlussnichtigkeit und Beschlussanfechtbarkeit, sondern erfülle ich den Tatbestand dieser Norm? Und die Norm sagt nach dem Austausch muss ich was beschließen. Dann würde ich nicht vor dem Austausch was beschließen.

Michael de Iaco:

Ja, macht Sinn.

Wolfgang Dötsch:

Ja, gesetz lesen hilft oft, aber ich finde, ich lese oft Gesetze nichts. Das ist leider nicht so. Jedes Ministerium kann Gesetze machen, und das hier ist im Wirtschaftsministerium gemacht worden, und die haben es halt nicht so mit der einfachen Normsprache. Denn man muss ja sagen, zum Beispiel das neue WEG, was da gemacht worden ist, kann man wirklich gut verstehen. Das ist entschlackt worden, das ist sch. Zwei schlaue Leute, die das sprachlich durchgetaktet haben.

Michael de Iaco:

Das kann man durchaus verstehen. Obwohl beim Bundesministerium muss ich sagen, die haben eine tolle Internetseite gemacht, wo man sich wirklich gut durchklicken kann, wo beschrieben wird was hat man für eine Heizungsanlage, in welcher Stadt wohnen sie mit 100.000, unter 100.000 Einwohnern, über 100.000 Einwohnern Einwohner? Da war ich schon beeindruckt. Also kann ich empfehlen, sollte man mal draufgehen, wenn man da Fragen hat. Wir kommen jetzt langsam zum Ende. Ich habe heute noch eine gemeine Frage Weiß nicht, ob sie gemein ist eingereicht bekommen, und da ist eben gesagt worden, ich kann es mal vorlesen Ich hatte mich bisher auch noch nicht damit auseinandergesetzt, und ich hoffe, dass du es vielleicht beantworten kannst. Kann ein, dass du es vielleicht beantworten kannst? kann ein einzelner Sondereigentümer, der aus der fossilen Gemeinschaft aussteigen will, also aus der zentralen Heizungsversorgung mit fossilen Brennstoffen aussteigen will, sagen ich will jetzt raus da, ich will jetzt mit Strom heizen zukünftig und will mich dezentral mit Strom versorgen lassen? Oder ist er gehalten, sich immer an der Gemeinschaft zu orientieren?

Wolfgang Dötsch:

Das ist eine gute Frage, über die ich mal nachdenken müsste, ob es also einen dauerhaften Anschluss und Benutzungszwang für die gemeinschaftliche Heizungsanlage gibt. Das ist eine gute Frage. Wahrscheinlich wird er erst mal daran gebunden sein. Dass er eine Frage der baulichen Veränderung aber sich abklemmen darf, ist auch wieder keine gute Idee. Die Idee des Gesetzes ist, dass man in einem Haus eine Lösung für alle findet. Das müssen die Eigentümer auch mal begreifen. Sie haben keine freistehende Villa auf dem Park, ähnlichen Grundstücke gekauft, sondern eine Eigentumswohnung. Ich weiß, das ist denen schwer zu vermitteln. Grundstücke kauft, sondern Eigentumswohnung. Ja, ich weiß, das ist denen schwer zu vermitteln, aber das müssen die gerade in so einem Punkt begreifen. Und deswegen hat der Gesetzgeber ja hier im Gesetz auch so Sachen geregelt, über die wir vielleicht beim nächsten Mal sprechen Eingriffe ins Sondereigentum und solche Geschichten, weil man eben will, dass man das einheitlich entscheidet, und deswegen ist so eine Insellösung keine gute Idee, keine gute Idee. Die Fälle wird es aber geben.

Wolfgang Dötsch:

Vor allem, wenn das ein, sag ich mal, ein vom Klimaschutz beseelter in so einer Gemeinschaft von Berufsbremsern ist, dann werden solche Ideen mit Sicherheit kommen. Technisch ist das ja auch recht einfach. Der könnte ja, der kann ja heizen. Nur der, dem muss man auch klar machen, er muss es dann schaffen, dass er mit 65 Prozent die Anforderungen des 71 GEG in den Griff bekommt. Stromdirektheizungen sind denkbar, die sind geregelt in dem jetzt muss ich mal hier blättern im 71 GEG. Das muss dann eine Stromdirektheizung nach Maßgabe des 71 DGEG werden. Dann könnte er vielleicht sowas machen. Aber spätestens, wenn er dann anfängt, in die Außenfassade Klimaanlagen ähnliche Kästen aufzuhängen, dann wird es wieder Ärger mit den anderen geben. Das ist eine bauliche Maßnahme, auf die er grundsätzlich keinen Anspruch hat.

Michael de Iaco:

Ich hoffe, dem Kollegen, der diese Frage gestellt hat, ist die Antwort ausreichend. Manchmal stellt man ja fest, man will eine Antwort haben, und ganz viele Sachen gehen auf einmal auf andere Fragen entstehen. Die letzte Frage, weil sie mir persönlich auch viele, viele Bauchschmerzen macht Wir beschließen ja über Eigentum, über Sachen, die mir eigentlich nicht gehören. Das heißt, die Gemeinschaft beschließt über Sondereigentum, was ich sehr befremdlich finde. Wieso ist es überhaupt möglich, dass wir auf einmal im Bereich des Sondereigentums einen Beschluss fassen können?

Wolfgang Dötsch:

im Bereich des Sondereigentums einen Beschluss fassen können. Ja, das ist eigentlich ja gar nicht neu. Die Leute regen sich darüber jetzt gerade bei der Heizung auf. Aber wenn ich zum Beispiel ich habe heute Morgen einen Fall besprochen für eine Zeitung zum Tierhaltungsverbot Das ist auch ziemlich in meinem Wohnzimmer, ob ich da jetzt einen Hund haben darf oder nicht Die Gemeinschaft kann Sachen im Sondereigentum regeln. Das war schon immer so, Und hier hat der Gesetzgeber halt eben was geregelt.

Wolfgang Dötsch:

Man muss generell sagen Eigentum. Die Leute schreien zwar immer, ich werde enteignet, mein Eigentum wird verletzt, Aber Eigentum ist. wenn man dieses komische Grundgesetz, von dem wir immer alles sprechen, einfach mal liest, dann steht, dass Eigentum verpflichtet. Das ist erstmal ein ganz wichtiger Satz, muss man den Leuten immer nochmal klar machen. Und der Gesetzgeber kann In des Eigentums bestimmen, Das heißt, er kann solche Regelungen treffen und kann dann auch Eingriffe für das Gemeinwohl gestatten und erlauben. Und wenn der Gesetzgeber sagt, ich tue jetzt was fürs Klima, und fürs Klima müssen wir Möglichkeiten schaffen, wie die Gemeinschaft dann auch Heizkörper zurückbaut, um eine gemeinschaftliche Lösung zu verwirklichen, dann ist es eben so, Wie sieht das mit den Kellerräumen aus?

Wolfgang Dötsch:

wenn mit den Kellerräumen aus, wenn ich gar nicht die Möglichkeit habe, eine Zentralheizung einzubauen. Das ist ein etwas schwierigeres Thema. Können wir vielleicht ich weiß nicht, die Zeit ist recht weit fortgeschritten vielleicht in der zweiten, wenn wir uns nochmal treffen wollen, nochmal in dem zweiten Teil drauf eingehen. Das ist vielleicht ein schönes Thema. kann ich ein bisschen, was müsste ich ein bisschen ausholen?

Michael de Iaco:

Ja, dann halten wir das so fest. GEG wir waren ja heute bei Gasetagenheizungen, wir werden. wenn wir was nicht angesprochen haben, sollten wir das bei dem zweiten Thema nachholen. GEG sind ja nicht nur Gas oder Etagenheizung, gehört auch was anderes dazu. In kurzen Sätzen welche Empfehlungen gibst du jetzt der Wohnungseigentümer Gemeinschaft, wo zur Zeit noch Gasetagen oder Etagenheizungen drin sind?

Wolfgang Dötsch:

Also gesetzt ist. Man muss erstmal diese Informationssammelflichten aus dem 71N erfüllen. Die gelten alle ganz zweifellos. Man sollte die Eigentümer informieren, dass es keine gute Idee ist, jetzt einfach seit dem 1.1. Diesen Jahres eine Heizung auszutauschen. Schlecht ist wenn die das schon gemacht haben, Wollen wir mal die Daumen drücken, dass noch keiner das gemacht hat. Man kann Heizungen mit gutem Aufwand auch reparieren. Das sollte man auch sehr, sehr lange tun erstmal, Denn es ist so, dass man eine funktionierende.

Wolfgang Dötsch:

Heizung nicht austauschen muss nach dem GEG Jetzt auf sehr, sehr lange Zeit noch, und dann kann man eben mal gucken, wo die kommunale Wärmeplanung sich hin entwickelt. Das sieht man jetzt schon. Das ist sehr unterschiedlich. Es gibt tolle Gemeinden, die sind streberhaft, es gibt sogar schon Gemeinden in Baden-Württemberg, die haben schon eine Wärmeplanung schon seit vielen Jahren, Die gilt jetzt fort, die wird weiter gebaut. Und dann hat man Gemeinden wie zum Beispiel die Gemeinde, in der ich arbeite. da hat man kein gutes Gefühl bei der Sache, ob da irgendwas Sinnvolles bei rausbruchzen kann, aber ich lasse mich immer gerne überraschen, auch von meiner Stadt, ja also, und dann kann man besser planen.

Wolfgang Dötsch:

Also jetzt keinen hektischen Aktionismus, denn eigentlich würde man sagen, auf die Bremse zu treten, die Informationspflichten und Sammelpflichten durchführen in Absprache mit dem Bezirk Schornstein-Feger, und dann ist man schon mal weit. Wenn es sich nicht vermeiden lässt und jetzt was gemacht werden muss, dann muss man überlegen, ob man jetzt schon irgendeine Entscheidung trifft für eine Zentralisierung oder ob man lieber versucht, mit Einzellösungen weiterzuarbeiten. Und jetzt mal ganz schlimm gesprochen Wenn jetzt ein Eigentümer seine Heizung dieses Jahr austauscht, weil sie kaputt ist, und wir dann in fünf Jahren eine Zentralisierung beschließen und dann nochmal eine achtjährige Austauschpflicht hinten anschließt, dann kann der 13 Jahre lang jetzt noch seine Heizung betreiben, dann hat die sich auch schon fast abgeschrieben.

Michael de Iaco:

Ja, aber ich musste mir schon des Öffnen anhören. Meine hat aber bisher 30 Jahre gehalten.

Wolfgang Dötsch:

Ja, eine Miele Waschmaschine hält auch immer 30 Jahre. Nur wenn man eine hat, dann nicht. Aber nehmen wir das als Schlusswort.

Michael de Iaco:

Also danke für das kurzweilige, sehr interessante Gespräch. Ich hoffe, wir konnten die eine oder andere Frage beantworten. Ich freue mich auf unseren nächsten Podcast. Danke fürs Kommen, wolfgang.

Wolfgang Dötsch:

Deutsch Bis bald, Ja tschüss.

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